Ex-DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge freigesprochen

"Ohne Wenn und Aber":Ex-DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge freigesprochen

von Christoph Schneider

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Der positive Ausgang hatte sich nach der Beweisaufnahme schon abgezeichnet. Jetzt ist Stephan Osnabrügge in der DFB-Affäre um Bandenwerbung freigesprochen worden.

Stephan Osnabrügge, früherer Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)

Der Rechtsstreit um die "Bandenwerbungsaffäre" geht nach sechs Jahren zu Ende. Den ehemaligen Schatzmeister des DFB, Stephan Osnabrügge spricht das Gericht frei, erklärt Christoph Schneider.

04.02.2026 | 0:51 min

Stephan Osnabrügge zeigte sich nach dem Urteil sehr erleichtert. Mehrfach kämpfte der 55-Jährige während der Urteilsbegründung nach zehn Prozesstagen mit den Tränen.

Der Anklagevorwurf lautete auf Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Konkret war dem früheren Schatzmeister vorgeworfen worden, durch eine falsche Zuordnung der Einnahmen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft für 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

Osnabrügge hätte diese Einnahmen der steuerfreien Sphäre der Vermögensverwaltung zugeordnet, wohingegen nach einer Änderung der Vergabe der Bandenwerbungsrechte ab dem Jahr 2014 die Zuordnung zum steuerpflichtigen Bereich richtig gewesen wäre. Von April 2016 bis März 2022 war er Schatzmeister des DFB.

Doch nach der eindeutigen Beweisaufnahme blieb auch bei den Plädoyers der Ankläger nur die Forderung nach einem Freispruch. Den hatten die Verteidiger von Stephan Osnabrügge von Anfang an gesehen.

Richterin: Freispruch "eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung"

So stellte auch die Vorsitzende Richterin der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, Eva-Marie Distler, zu Beginn ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest: "Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung". Und sie merkte an:

Stephan Osnabrügge ist zum Spielball zwischen DFB und Finanzbehörden geworden.

Eva-Marie Distler, Vorsitzende Richterin

Der DFB war in diesem Strafprozess ein Nebenbeteiligter - auch er wurde vom Landgericht freigesprochen.

Tausende Zuschauer verfolgen auf der Fanmeile am Brandenburger Tor in Berlin das WM-Fußballspiel zwischen Deutschland und Argentinien 2006.

In einem anderen, dem sogenannten Sommermärchen-Prozess, verurteilte das Gericht den DFB milde. Gleichzeitig warf es dem Verband vor, das korrupte System der FIFA aktiv unterstützt zu haben.

25.06.2025 | 0:48 min

DFB hofft auf Rückerstattung

Wegen dieser sogenannten "Bandenwerbungs-Affäre" war dem DFB vom Finanzamt Frankfurt am Main die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre aberkannt worden. Mit schwerwiegenden finanziellen Folgen: Denn der DFB musste 31 Millionen Euro Steuernachzahlungen für 2014 und 2015 leisten.

Die hofft der Verband nach dem strafrechtlichen Freispruch nun zurück zu bekommen, sicher ist das aber nicht. Das Verwaltungsverfahren läuft noch. Sollte es nicht im Sinne des DFB laufen, müsste dann ein finanzgerichtliches Verfahren durchgeführt werden.

"Skandal macht Schlagzeilen, nicht der Freispruch"

Stephan Osnabrügge hatte die Vorwürfe stets über seine Anwälte im Prozess zurückgewiesen und kämpfte vor dem Landgericht um seine persönliche Existenz. Ein sechs Jahre andauernder Verdacht gehe nicht spurlos an einem vorüber. Am Ende des Prozesses äußerte er sich selbst, sprach über die belastenden Jahre des Verfahrens und attackierte die Ankläger:

Die Staatsanwaltschaft spielt mit der Existenz von Menschen.

Stephan Osnabrügge

"Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert - das ist dramatisch", so Osnabrügge. Seit 2020 liege über seiner Familie eine "graue Wolke". Bereits vor dem Urteil konstatierte er gegenüber Medienvetretern: "Der Skandal macht die Schlagzeilen, nicht der Freispruch."

Nico Heymer hält Umschlag mit mehreren 100-Euro-Geldscheinen in der Hand.

Die Beziehung zwischen Fußball und Steuern ist kompliziert. Der deutsche Profifußball kennt einige Steuersünder, wie zum Beispiel Franz Beckenbauer oder Uli Hoeneß.

20.03.2024 | 10:13 min

Spektakuläre Razzia im Jahr 2020

Schlagzeilen machte einst die spektakuläre Razzia beim DFB - damals noch in der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise - am 7. Oktober 2020. Damals marschierten die Ermittlungsbeamten teilweise schwer bewaffnet auf, durchsuchten Räume des DFB, aber auch Wohnungen und Häuser von einem halben Dutzend ehemaliger Funktionäre. Mehr als 200 Beamte waren im Einsatz.

DFB fordert Aufklärung von der hessischen Politik

Der DFB forderte in einer ersten Stellungnahme die hessische Landespolitik auf, die sich "auch aus den Worten des Gerichts" ergebenden Vorwürfe umfassend aufzuklären.

Als Resultat bleibt: Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben jahrelang ein Strafverfahren fortgeführt und zur Anklage gebracht, obwohl die Vorwürfe schon vor Jahren vom DFB entkräftet worden waren.

DFB in einer Mitteilung

Die Anklagebehörde habe durch unverhältnismäßige Durchsuchungen eine voreingenommene Haltung gezeigt. Dabei seien auch erhebliche Steuermittel aufgewendet worden.

Neben Stephan Osnabrügge waren ursprünglich unter anderem der ehemalige DFB-Präsident Reinhard Grindel und der frühere DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius angeklagt. Gegen Zahlungen von 80.000 Euro bzw. 20.000 Euro waren ihre Verfahren eingestellt worden.

Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

Quelle: Mit Material von dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "Freispruch für Ex-DFB-Schatzmeister" am 04.02.2026 um 17:51 Uhr.
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