Kündigung wegen Eigenbedarfs: Was Mieter wissen müssen
Manchmal bekommen Mieter einen Brief vom Vermieter.
Im Brief steht: Der Vermieter kündigt die Wohnung.
Der Grund ist: Der Vermieter braucht die Wohnung selbst.
Das nennt man Eigen-Bedarf.
Viele Mieter fühlen sich dann hilflos.
Sie denken, sie können nichts tun.
Aber das stimmt nicht.
Mieter haben Rechte.
Sie können sich schützen.
Rainer Tietzsch ist ein Anwalt.
Er ist auch der Chef vom Berliner Mieter-Verein.
Er sagt: Wenn der Vermieter kündigt wegen Eigen-Bedarf, ist das für Mieter sehr schlimm.
Es betrifft ihr ganzes Leben.
Was ist Eigen-Bedarf?
Der Vermieter darf seine Wohnung selbst nutzen.
Das steht im Gesetz.
Er darf auch andere Menschen davon ausschließen, dass sie die Wohnung nutzen.
Der Vermieter darf den Miet-Vertrag kündigen, wenn er die Wohnung braucht:
- für sich selbst
- für seine Familie
- für Menschen, die in seinem Haushalt leben
Wann ist eine Kündigung wegen Eigen-Bedarf erlaubt?
Der Vermieter muss eine natürliche Person sein.
Eine Firma darf nicht kündigen wegen Eigen-Bedarf.
Der Vermieter muss im Kündigungs-Brief genau schreiben:
- Warum er die Wohnung braucht.
- Für wen er die Wohnung braucht.
Wann ist eine Kündigung wegen Eigen-Bedarf nicht erlaubt?
Manchmal steht im Kündigungs-Brief nur allgemein, dass der Vermieter die Wohnung braucht.
Das ist nicht genug.
So ein Brief ist ungültig.
Der Mieter muss verstehen können, warum der Vermieter kündigt.
Er muss wissen, ob er sich wehren kann.
Manchmal täuscht der Vermieter den Eigen-Bedarf nur vor.
Das bedeutet: Der Vermieter sagt, er braucht die Wohnung selbst.
Aber das stimmt nicht.
Er will zum Beispiel:
- Die Wohnung teurer vermieten.
- Die Wohnung verkaufen.
Eine leere Wohnung bringt, wenn man sie verkauft, oft 20 bis 25 Prozent mehr Geld.
Der Vermieter muss Schaden-Ersatz zahlen, wenn er den Eigen-Bedarf vortäuscht.
Der Mieter muss dann beweisen, dass der Eigen-Bedarf nicht echt war.
Dann muss der Vermieter zum Beispiel zahlen:
- Die Kosten für den Umzug.
- Den Unterschied zwischen der alten Miete und der höheren Miete der neuen Wohnung.
Die Sozial-Klausel: Mieter können widersprechen
Mieter können der Kündigung wegen Eigen-Bedarf widersprechen.
Sie können sich auf die Sozial-Klausel berufen.
Der Mieter sagt, dass es für ihn sehr hart wäre.
Zum Beispiel:
- Der Mieter findet keine andere bezahlbare Wohnung.
- Der Mieter ist alt und braucht Pflege.
- Der Mieter wird durch die Kündigung psychisch krank.
Der Mieter muss spätestens zwei Monate vor dem Ende der Kündigungs-Frist widersprechen.
Das Gericht prüft jeden Fall einzeln. Es schaut: Ist die Situation für den Mieter sehr schwer? Und was möchte der Vermieter?
Was Mieter tun sollten
Mieter sollten sich frühzeitig informieren.
Sie können sich rechtlichen Rat holen.
Ein Mieter-Verein kann auch helfen.