„Gleichwohl bleibt da ein gewisses Störgefühl“
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Tatsächlich ist es vorgesehen, dass der Verfassungsschutz in regelmäßigen Abständen auch die Öffentlichkeit informiert, auch über solche Einstufungen und dabei die konkreten Beweise auch unter Verschluss hält wegen des notwendigen Quellenschutzes.