Öffentlicher Aufträge: Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

Vergabe öffentlicher Aufträge:Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

von Bernd Benthin

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In der 59. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag wird das Tariftreuegesetz diskutiert.

Wenn der Bund einen öffentlichen Auftrag vergibt, darf er nur an Firmen gehen, die nach Tarifvertrag bezahlen. Das hat der Bundestag mit dem "Tariftreuegesetz" beschlossen.

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