Rechtsexpertin: "AfD hat Anspruch, dass Polizei sie schützt"
AfD-Parteitag:"Anspruch, dass Polizei sie schützt"
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Parteien werden vom Grundgesetz besonders geschützt - das gilt auch für den AfD-Parteitag, solange die Partei nicht verboten ist, erläutert Rechtsexpertin Charlotte Greipl.