Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

von B. Franke / L. Fried

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Ein Schild weißt im Universitätsklinikum auf die Notaufnahme hin.

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden hatten Erfolg.