Service: Digitale Barrierefreiheit
von A. Geburtig | C. Strauss
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Viele Internetseiten sind nicht ausreichend eingestellt auf Menschen, die zum Beispiel schlecht sehen oder hören können oder motorisch eingeschränkt sind. Ab Ende Juni gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das dafür sorgen soll, dass digitale Angebote wie Online-Shops, Buchungsportale oder Vergleichsseiten barrierefrei sein müssen.