Service: Digitale Barrierefreiheit
von A. Geburtig | C. Strauss
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Viele Internetseiten sind nicht ausreichend eingestellt auf Menschen, die zum Beispiel schlecht sehen oder hören können oder motorisch eingeschränkt sind. Seit Ende Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es schreibt vor, dass digitale Angebote wie Online-Shops, Buchungsportale oder Vergleichsseiten barrierefrei sein müssen.