WISO-Tipp: Zimmer untervermieten
von Dilek Üsük
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Zieht der Ex-Freund aus und ist die Miete für einen allein zu hoch, kann man sich für eine Untervermietung entscheiden. So spart man Geld und kann die Wohnung behalten. Worauf Sie dabei achten sollten, verrät der WISO-Tipp.
Wer beruflich kurzfristig im Ausland ist, ein Praktikum in einer anderen Stadt absolviert oder eine zusätzliche Einnahmequelle braucht, kommt schnell auf dieselbe Idee: ein Zimmer untervermieten, zum Beispiel an Touristen, Messebesucher oder Studierende. Interessenten gibt es in Großstädten und Ballungszentren genügend. Und die suchen vor allem online auf den unterschiedlichsten Plattformen.
Wenn Sie untervermieten möchten, sollten Sie folgendes beachten: Alle Mieter brauchen dafür die Erlaubnis ihres Vermieters. Am besten schriftlich – zum Beispiel per E-Mail. Wichtig: Der Vermieter kann die Untervermietung ablehnen, wenn die Wohnung dadurch übermäßig belegt wäre oder der Untermieter als Person für den Vermieter unzumutbar ist.
Das darf, das muss der Vermieter!
Was viele nicht wissen: Der Vermieter kann die Miete erhöhen. Allerdings ist eine Mieterhöhung eher die Ausnahme. Achtung: Ohne die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters riskieren Sie ihre eigene Kündigung. Deswegen sollten Sie Folgendes beachten: Geben Sie ihrem Vermieter nachvollziehbare Gründe für die Untervermietung an, zum Beispiel: Ein finanzieller Engpass oder weil Sie aus beruflichen Gründen eine Zeitlang ins Ausland müssen.
Vermieten Sie ein Zimmer in ihrer Mietwohnung, sollten Sie einen schriftlichen Vertrag mit ihrem Untermieter abschließen. Den können Sie selbst aufsetzen oder Sie nutzen einen Standard-Mietvertrag. Das schafft klare Regeln, die vor allem im Streitfall helfen.
Vom Mieter zum Vermieter
Achtung: Durch den Untermietvertrag werden Sie selbst zum Vermieter. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei jedem anderen Mietverhältnis. Tipp: Treffen Sie im Mietvertrag genaue Vereinbarungen, zum Beispiel zur Beteiligung an den Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen wie etwa kaputte Duschköpfe.
Gibt es darüber keine schriftliche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das heißt: Als Hauptmieter zahlen Sie alles alleine. Treten Mängel auf, wie etwa eine kaputte Heizung im Winter, kann der Untermieter eine Instandsetzung verlangen und die Miete mindern. Der Hauptmieter muss dann seinen Vermieter einschalten und die Mängelbeseitigung in die Wege leiten.
Untervermieter wegen Eigenbedarf kündigen
Möchte der Hauptmieter dem Untermieter wegen Eigenbedarf kündigen, so hängt die Kündigungsfrist davon ab, ob das Zimmer möbliert oder unmöbliert untervermietet wurde. Dem Untermieter eines unmöblierten Zimmers kann der Hauptmieter wegen Eigenbedarfs nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ein möbliertes Zimmer können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen und das sehr kurzfristig bis zum 15. zum Ende eines Monats.
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