#service vom 14. August 2017

#service vom 14. August 2017

von Dagmar Deilmann-Werra
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WISO Service

Themen: Musterklage zu Anwohner-Kosten; Rückruf bei Penny; keine Gemeinnützigkeit für reine "Männerclubs"

Musterklage zu Anwohner-Kosten

Wenn die Straße ausgebaut wird, müssen Hausbesitzer mitbezahlen. Die Frage ist, ob sie die Erschließungskosten von der Steuer absetzen dürfen oder nicht. Da es bisher sehr unterschiedliche Aussagen der Finanzämter gibt, hat der Bund der Steuerzahler jetzt eine Musterklage eingereicht.
Für den Ausbau einer Sandstraße im brandenburgischen Schönwalde-Glien mussten die Anwohner mehr als 3.000 Euro zahlen. Und wollen die Hälfte davon als Handwerkerleistung bei der Einkommenssteuer geltend machen. Bis das Finanzgericht den Fall entschieden hat, rät der Bund der Steuerzahler allen Betroffenen, die Kosten für die Erschließung der Straße auf jeden Fall bei der Steuer anzugeben. Akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben nicht, sollte man Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Weitere Informationen beim Bund der Steuerzahler
Zur Musterklage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Rückruf bei Penny

Der Discounter muss in einigen Bundesländern Cola aus den Regalen nehmen. Betroffen ist „Penny Cola“ in der 1,5 Liter-Flasche. Das Getränk könnte nach Essig riechen und auch so schmecken. Wer die Cola schon gekauft hat, kann sie in jeder Penny-Filiale zurückgeben.

Betroffen ist „PENNY Cola 1,5 L mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 6.12.2017 und der Losnummer L157. Die Angaben findet man auf dem Flaschenhals. Das Produkt wurde ausschließlich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen vertrieben. Alle weiteren Fragen beantwortet die Herstellerfirma HANSA-HEEMANN AG per Mail unter qualitaetssicherung@hansa-heemann.de.
Weitere Informationen zum Rückruf bei Penny

„Zur Sicherstellung der hohen Produktqualität in unserem Unternehmen betreiben wir ein sehr umfangreiches Eigenkontrollsystem, das kontinuierlich extern überprüft und zertifiziert wird. Bei der von Ihnen angesprochen Penny Cola ist es in einem eng begrenzten Zeitfenster zu einer sensorischen Abweichung gekommen. Deshalb sind alle Produkte, die vor und nach diesem Zeitraum hergestellt wurden, sensorisch einwandfrei. Dies wurde uns auch durch ein akkreditiertes, externes Institut bestätigt. Im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes haben wir uns dennoch entschlossen, für die gesamte Produktion der Penny Cola mit der Kennzeichnung L157 einen Rückruf durchzuführen und betroffenen Kunden in den jeweiligen Märkten ihren Kaufpreis zurückzuerstatten. In enger Zusammenarbeit mit anerkannten externen Prüfinstituten analysieren wir die Ursache sehr genau. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir darüber informieren.“

Gemeinnützigkeit nur für alle

Reine Männerclubs könnten bald Probleme mit dem Finanzamt bekommen - denn Vereine, die Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nicht gemeinnützig. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofes bezieht sich zwar auf eine traditionelle Freimaurer-Loge – es wird aber auch Auswirkungen auf andere Vereine haben. Nämlich dann, wenn Männergesangsvereine oder Schützenbruderschaften ihre Mitglieder nur nach Geschlecht aussuchen. Laut Bundesfinanzhof fördern diese Vereine nicht die Allgemeinheit. Und sollten deshalb auch keine Steuervorteile haben.
Weitere Informationen beim Bundesfinanzhof

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