Vorgehen gegen Baupfusch
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Ein Hausbau ist teuer, zeitintensiv und vieles kann dabei schiefgehen. Erik Uwe Amaya von Haus und Grund erklärt, wie sich Häuslebauer absichern können.
Oft liegen Wunsch und Wirklichkeit beim Hausbau weit auseinander: Zum einen versprechen Bauunternehmer Dinge, die sie nicht einhalten können. Zum anderen kann es immer wieder vorkommen, dass Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden. „Wegen des anhaltenden Baubooms sind derzeit die Auftragsbücher von Bauunternehmen voll, Fachkräfte werden aber händeringend gesucht“, skizziert Erik Uwe Amaya, Baurechtsexperte bei Haus & Grund Rheinland Westfalen. Die Folge sei, dass immer häufiger schlecht ausgebildete Handwerker eingesetzt würden. „Dadurch entstehen schnell Fehler, die zu Baumängeln führen“, erklärt er.
Ein großes Problem stellt die Schadensregulierung dar. Vor Bauunternehmer und dem Bauherrn, der die Beseitigung eines Baumangels geltend machen möchte, steht in der Regel ein langer Weg. Der durchschnittliche Bauprozess dauert in Deutschland bis zu 3,5 Jahre in der ersten Instanz. Dies liege unter anderem daran, dass Bauprozesse hochkomplex seien, so Erik Uwe Amaya: „Zur Feststellung ob ein Mangel vorliegt, werden Sachverständige eingeschaltet, die entsprechende Gutachten erstellen. Deshalb sind solche Gerichtsprozesse so langwierig.“ Je länger das Gerichtsverfahren dauert, desto mehr Geld muss der Bauherr vorstrecken – ohne zu wissen, ob er die Klage gewinnt und das Geld zurückerstattet bekommt.
Neue Regelungen im Bauvertragsrecht
Um dieses Verfahren zu beschleunigen, wurde 2018 das Prozessrecht geändert. Genauer gesagt wurde im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts der Paragraph 72a des Gerichtsverfassungsgesetzes eingefügt. Dieser sieht die Einrichtung von spezialisierten Baukammern an den Landgerichten vor.
Als besonders wichtig gelten die Änderungen im Zuge des Verbraucherschutzes, denn ein überwiegender Teil der Bauherren sind Verbraucher und keine Unternehmer.
Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergab sich nur ein Anspruch auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. Wird die Mangelhaftigkeit der Sache erst nach dem Einbau erkannt, war bislang fraglich, ob der Nacherfüllungsanspruch auch die Kostenübernahme des Ein- und Ausbaus sowie den Abtransport der mangelhaften Sache umfasst. Dies ist nun Pflicht.
Der Verbrauchervertrag kann nur noch in Textform abgeschlossen werden. Verträge per Handschlag sind nicht mehr möglich. Zudem muss der Bauunternehmer dem Bauherrn noch vor Vertragsschluss eine ausführliche Beschreibung überreichen. Zwingender Inhalt ist die Art und der Umfang der angebotenen Leistung, die Gebäudedaten, Angaben zum Energiestatus, Brandschutz und Schallschutzzustand, sowie gegebenenfalls die Beschreibung des Innenbaus.
Zudem ist der Zeitpunkt für die Vollendung des Bauwerks wichtig, um dem Bauherrn Planungssicherheit zu gewährleisten. Oftmals werden Bauvorhaben durch Darlehen finanziert. Je länger das Vorhaben dauert, desto höhere Kosten kommen auf den Bauherrn zu.
Darüber hinaus bekommt der Bauherr ein Anordnungsrecht. Wenn der Bauherr eine Änderung wünscht und sich die Vertragsparteien – sprich der Bauunternehmer und der Bauherr – sich nicht innerhalb von 30 Tagen einigen, kann der Bauherr die gewünschten Änderungen anordnen.
Des Weiteren gibt es auch ein Widerrufsrecht: Der Bauunternehmer muss den Bauherrn über die Möglichkeit des Widerrufs aufklären. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wenn der Bauunternehmer diese Aufklärung unterlässt, besteht das Widerrufsrecht sogar 1 Jahr und 14 Tage.
Vor Vertragsunterzeichnung
Vertragsunterzeichnung
Quelle: Imago / Westend61
Leider sei es so, dass das neue Baurecht noch nicht bei allen Bauunternehmen angekommen ist und alte Formulierungen verwendet werden. Hier gelte es, genau darauf zu achten, dass ein Vertrag auf den aktuellen Grundlagen fuße und nicht nach den veralteten Kriterien erstellt wurde, sagt Erik Uwe Amaya.
Schon vor Vertragsunterzeichnung sei die Auswahl des Bauunternehmens entscheidend. „Man sollte sich im Vorfeld über die Vergütung einigen und am besten einen Pauschalpreis vereinbaren. Sonst legt im Zweifelsfall das Gericht die Vergütung fest“, erläutert der Baurechtsexperte. Eine konkrete Leistungsbeschreibung mit Art, Ort und Umfang des Auftrages sollten im Vertrag festgelegt werden. Der Eigentümerverbund Haus & Grund Deutschland hat zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Bauhandwerkes einen Mustervertrag entworfen, in dem die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.
Schon vor Vertragsunterzeichnung sei die Auswahl des Bauunternehmens entscheidend. „Man sollte sich im Vorfeld über die Vergütung einigen und am besten einen Pauschalpreis vereinbaren. Sonst legt im Zweifelsfall das Gericht die Vergütung fest“, erläutert der Baurechtsexperte. Eine konkrete Leistungsbeschreibung mit Art, Ort und Umfang des Auftrages sollten im Vertrag festgelegt werden. Der Eigentümerverbund Haus & Grund Deutschland hat zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Bauhandwerkes einen Mustervertrag entworfen, in dem die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.
Haftpflichtversicherung ratsam
Hausherren bauen auf eigenes Risiko. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Vor Vertragsschluss sei der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Rechtschutzversicherung demnach sinnvoll, so Erik Uwe Amaya. Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Am Bau beteiligte Architekten und Ingenieure müssen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Erik Uwe Amaya rät Bauherrn, ihre Rolle als eine Art Job anzusehen. „Es ist nicht damit getan, andere bauen zu lassen. Als Bauherr sollte man den Bauvorgang stets kontrollieren. Dazu gehören sowohl angekündigte als auch unangekündigte Besuche.“
Ansprechpartner im Schadensfall
Bauherren können sich für eine erste Einschätzung an die bundesweit 900 Haus & Grund-Vereine oder auch an die Verbraucherzentrale wenden. Wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, muss ein Anwalt eingeschaltet werden – denn vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang.
Wann lohnt es sich, für Bauherren zu prozessieren?
Dies hänge vom Einzelfall ab, sagt Baurechtsexperte Amaya. „Nach einer anwaltlichen Beratung weiß man, ob das Verfahren erfolgsversprechend ist oder nicht. Dabei muss man bedenken: je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwalts- und Gerichtskosten.“