Rettungsgasse bilden, Standstreifen frei halten
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Ein Stau auf der Autobahn birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb ist es in dieser Situation besonders wichtig, sich an die Vorschriften zu halten. Der ADAC hat einige Tipps dazu.
Immer wieder gibt es Unfälle, zu denen Rettungswagen nur mit erheblicher Verzögerung vordringen können, da die Autos ihnen nicht oder nur spät ausweichen. Deshalb ist es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr zum Stocken kommt. Autos, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, weichen dann nach links aus, die Autos auf allen anderen Spuren fahren nach rechts. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.
Mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro müssen Autofahrer rechnen, die auf dem Standstreifen der Autobahn halten. Wer gar darauf parkt, kassiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt. Der Standstreifen muss frei bleiben, um Polizei-, Rettungs- oder Pannenfahrzeugen eine Ausweichmöglichkeit zu bieten. Übrigens: Es ist nicht erlaubt, über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Einzige Ausnahme ist, wenn Schilder den Standstreifen als weitere Spur ausweisen.
Am besten im Auto bleiben!
Die Fahrbahn der Autobahn darf nur betreten werden, um einen Unfall oder eine Panne abzusichern Aus dem Auto auszusteigen, ist also auch während eines Staus nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, kassiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Kommt der Verkehr wegen einer kompletten Sperrung zum Erliegen, wird die Polizei vermutlich ein Auge zudrücken, wenn der Fahrer sein Fahrzeug kurz verlässt. Wichtig dabei ist, die Rettungskräfte nicht zu behindern und in der Nähe seines Fahrzeugs zu bleiben.
Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch während eines Staus strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Wer sich nicht an diese Regelung hält, wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt belangt.
Keinen Rückwärtsgang einlegen!
Auch während eines Staus ist es nicht erlaubt, rückwärts zu fahren oder zu wenden – es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Ansonsten drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
Rechts zu überholen ist nur dann zulässig, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder sich höchstens mit 60 km/h pro Stunde bewegt. Man darf beim Überholen aber höchstens 20 km/h schneller sein als die Autos auf der linken Fahrspur und insgesamt nicht schneller als 80 km/h fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt.
Mit Material von ADAC
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