Unterhaltsvorschuss ausgeweitet
von Susanne Pohlmann
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Alleinerziehende, die keine Unterstützung vom Partner bekommen, sollen durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses finanziell besser unterstützt werden. Die Reform soll am 1. Juli in Kraft treten.
840 Millionen Euro - soviel Unterhaltsvorschusszahlungen leisteten Bund und Länder im Haushaltsjahr 2014 an Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht für das gemeinsame Kind zahlten. Durch die im Juli 2017 in Kraft tretende Unterhaltsreform sollen ungefähr noch einmal 350 Millionen an Mehrkosten dazu kommen.
Bisher kommt der staatliche Vorschuss 440.000 Kindern zugute. Er wurde für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt - und zwar maximal sechs Jahre lang. Wenn zum 1. Juli die Reform in Kraft tritt, wird die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre aufgehoben. Zudem wird das Höchstalter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Dadurch profitieren laut Familienministerin Manuela Schwesig 46.000 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, für die derzeit die Leistung bezahlt wird.
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2017 monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro
- voraussichtlich ab Juli 2017 für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro.
Ein Kind kostet Geld
Eine Änderung, die von vielen Betroffenen begrüßt wird. Denn: Ein Kind kostet natürlich auch nach der Altersgrenze von 12 Jahren Geld - vermutlich sogar einiges mehr. Daher können Alleinerziehende nun zumindest etwas aufatmen – das Geld fließt weiter – auch wenn es nur ein Zuschuss ist – der Mindestunterhalt - nicht der genau errechnete Betrag, der ihnen zustehen würde, wenn der oder die Unterhaltspflichtige zahlen würde. Allerdings sind es in 90 Prozent aller Fälle Männer, die nicht zahlen.
Nicht können oder nicht wollen? Das Bedrückende an der Frage ist: Niemand weiß es so genau. Es gibt keinerlei belastbare ausführliche Studien darüber. Betroffene kennen es nur zu gut: „Der hat doch nichts – da ist doch nichts zu holen.“, bekam eine Alleinerziehende von der Jugendamtsmitarbeiterin zu hören. Oftmals aber fehlt dort eine genaue Überprüfung. Vermutlich ist ein großer Teil der Nichtzahler Bezieher von Hartz IV und arbeitslos. Genaue Zahlen darüber gibt es aber nicht. Und daher auch wenig Lösungsmöglichkeiten, um abzuhelfen. Wenn man nicht weiß, wo das Problem ist, kann man nichts ändern.
Staat bleibt auf Kosten sitzen
Und der Staat – oder der Steuerzahler – bleibt auf dem Großteil der Kosten sitzen. Denn der Unterhaltsvorschuss – wie der Name schon sagt – soll ja möglichst wieder zurückgeholt werden. Das scheitert aber in den meisten Fällen. Erfolgreich ist der Staat im Durchschnitt nur in 23 Prozent aller Fälle. Warum sind die Rückholstellen so ineffektiv?
Eine Studie von Professor Maria Wersig von der Fachhochschule Dortmund hat Erschreckendes zutage gebracht: Fehlerquellen bei den Behörden waren oft banal, aber fatal: Man scheiterte schon bei der Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltsorts des Unterhaltspflichtigen. Bei Unterhaltspflichtigen im Ausland wurde gleich ganz auf ein Heranziehen verzichtet. Bei Nichtbeachtung von Terminen wurde nicht nachgehakt, Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen nicht überwacht, Sachbearbeiter mit zu vielen Fällen überfordert oder zu wenig ausgebildet.
Das Jugendamt Osnabrück hat in einem Modellprojekt versucht, hier Verbesserungen anzusetzen. Mit mehr und besser geschulten Mitarbeitern.
Broschüre des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (pdf)
Flyer: Beistandschaft - Einrichtung und Antragstellung
Infografik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Unterhaltsvorschuss
Flyer: Beistandschaft - Einrichtung und Antragstellung
Infografik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Unterhaltsvorschuss