Schlechtes Handynetz: Was Nutzer tun können
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Wer deutlich weniger Mobilfunk-Leistung bekommt als vertraglich vereinbart, kann Preisnachlass fordern oder kündigen. Voraussetzung sind Messungen per App der Bundesnetzagentur.
Wer deutlich weniger Mobilfunk-Leistung bekommt als vertraglich vereinbart, kann Preisnachlass fordern oder kündigen. Voraussetzung sind Messungen per App der Bundesnetzagentur.