So funktioniert die Flexi-Rente
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Rund ein Drittel aller Rentner geht inzwischen vorzeitig in den Ruhestand. Mit der 2017 eingeführten Flexi-Rente ist das Interesse daran gestiegen. Francesco Fronholt von der Deutschen Rentenversicherung erklärt, was man dabei beachten muss.
Wer in Rente gehen will, orientiert sich normalerweise an der Regelaltersgrenze, die derzeit bei 65 Jahren und sieben Monaten liegt. „Arbeitnehmer können dank der Flexi-Rente aber auch schon früher in den Ruhestand gehen“, sagt Francesco Fronholt von der Deutschen Rentenversicherung. Haben sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf ihrem Rentenkonto, besteht die Möglichkeit, schon ab dem 63. Lebensjahr den Beruf niederzulegen. „Dafür müssen dann aber lebenslange Abschläge in Kauf genommen werden“, sagt Fronholt.
Um diese Abschläge auszugleichen, können Rentner noch arbeiten gehen und bis zu 6300 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. „Dieser Freibetrag kann auch innerhalb weniger Monate verdient werden und muss nicht aufs ganze Jahr aufgeteilt werden. Alles was darüber hinaus verdient wird, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet“, erläutert Fronholt.
Jahresrente: 12.000 Euro (= 1000 Euro/Monat)
Hinzuverdienst: 9000 Euro/Jahr
Verdienst über Grenze: 9000 – 6300 = 2700 Euro
Rentenkürzung: 1080 Euro/Jahr bzw. 90 Euro/Monat
Hinzuverdienst: 9000 Euro/Jahr
Verdienst über Grenze: 9000 – 6300 = 2700 Euro
Rentenkürzung: 1080 Euro/Jahr bzw. 90 Euro/Monat
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann aktuell mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Für alle anderen gilt: Die Rente verringert sich um 0,3 Prozent je Monat, den die Rente früher angetreten wird.
Brutto-Monatsrente: 1000 Euro
Abschlag: 0,3 x 24 (zwei Jahre) = 7,2 %
Rentenkürzung: 1.000 x 7,2% = 72 Euro
Brutto-Monatsrente: 1000 Euro
Abschlag: 0,3 x 24 (zwei Jahre) = 7,2 %
Rentenkürzung: 1.000 x 7,2% = 72 Euro
Ausgleich mit Sonderzahlungen
Um die Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen, ist es auch möglich, ab dem 50. Lebensjahr Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zu zahlen, entweder als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen. „Wie hoch die Zusatzbeiträge ausfallen, ist eine kompliziertere Rechnung“, sagt Fronholt. Um die individuelle Höhe der nötigen Ausgleichszahlung zu erfahren, empfiehlt er, sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.
Die frühere Rente beantragen
Wie bei der regulären Rente auch, kann der Antrag online gestellt oder auch handschriftlich zu Hause ausgefüllt und per Post verschickt werden. „Wir empfehlen aber, dazu in unsere Auskunfts- und Beratungsstellen zu kommen. Dort hilft Ihnen ein Mitarbeiter beim Ausfüllen. Wir bemühen uns zwar um eine Verbesserung, aktuell sind die Anträge aber nicht selbsterklärend. Von daher ist es gut, wenn ein Profi dabei ist, der bei eventuellen Fragen helfen kann“, rät Francesco Fronholt.
Empfohlen wird, die normale Altersrente drei Monate vor Renteneintritt zu beantragen. In komplizierteren Fällen, etwa wenn der Antragssteller im Ausland gearbeitet hat oder unter das Fremdrentengesetz fällt, sollte die Rente sechs Monate vor Renteneintritt beantragt werden. „Das ist genügend Zeit, um die Rente zu berechnen. So stellen Sie auch sicher, dass das Geld dann rechtzeitig gezahlt wird“, führt der Experte aus. Der Arbeitgeber muss nicht um Erlaubnis gefragt werden. Allerdings sollte er über den früheren Renteneintritt informiert werden. Francesco Fronholt: „Bei manchen Tarifverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch, wenn das Regelalter für den Renteneintritt erreicht ist. Will ich früher in Rente gehen, muss ich dazu eventuell meinen Job kündigen.“
Mit den Arbeitgeberbeiträgen können Rentner, die arbeiten gehen, seit dem 1. Januar 2017 ihre Rentenbezüge steigern. Dafür muss der Arbeitnehmer selbst nach einer entsprechenden Erklärung Rentenbeiträge zahlen. Durch diese erhöht sich die Rente ab der Rentenanpassung im darauffolgenden Jahr.
Später in Rente gehen
Wer seinen Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus verschiebt, bekommt pro Monat, den die Rente über das reguläre Rentenalter hinaus nicht in Anspruch genommen wird, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. „Wenn Sie also erst ein Jahr nach Ihrem regulären Rentenbeginn Ihre Rente antreten, bekommen Sie dafür sechs Prozent mehr Rente, zusätzlich zu den während der weiteren Beschäftigung eingezahlten Beiträgen“, erklärt Fronholt.