Privates Carsharing
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Viele Autos stehen die meiste Zeit in der Garage. In dieser Zeit könnte man mit seinem Wagen Geld verdienen – indem man ihn vermietet. Über Online-Portale soll das Vermieten und Buchen ganz einfach funktionieren. Ein Restrisiko bleibt jedoch.
Warum sein eigenes Auto nicht anderen zur Verfügung stellen, wenn man es selbst nicht braucht? Diese simple Idee macht gerade unter dem Schlagwort „privates Carsharing“ Furore: Anbieter von Privatwagen und interessierte Fahrer kommen dabei auf Online-Portalen zusammen, auf denen die Autos vermittelt werden.
Günstig mieten
Die Kosten für den Mieter variieren nach Größe und Alter des Fahrzeugs. Sie sind oft günstiger als bei kommerziellen Anbietern: Einen Kleinwagen gibt es zum Beispiel ab 19 Euro am Tag. Billiger wird es, wenn man den Wagen zum Beispiel nur für einen halben Tag mietet. Ein Zweitfahrer ist oft mit drin und der angezeigte Preis ist in der Regel der Endpreis für ein bestimmtes Kilometerpaket.
Den Preis für die Wagenmiete legt der Autobesitzer selbst fest. Einen Teil der Einnahmen aus der Vermietung bekommt die Vermittlungsplattform, je nach Anbieter sind das 20 bis 30 Prozent. Das Fahrzeug wird vollgetankt zurückgegeben, es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren etwas anderes. Denn Geschäftspartner sind Autobesitzer und Interessent – die Vermittler halten sich raus.
Versicherung inklusive
Die Plattformen vermitteln für den Mietzeitraum auch die Versicherung. Die Haftpflicht beträgt bei allen Anbietern 100 Millionen Euro. Die Vollkasko umfasst je nach Anbieter zwischen 50.000 Euro und 90.000 Euro. Die eigenen Versicherungen bleiben parallel bestehen. „Sie sollten vorsichtshalber aber Ihrer eigenen Versicherung Mitteilung machen, um mögliche Deckungslücken zu vermeiden“, rät Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kritisch könne es werden, wenn es zu Problemen kommt, bei denen auch die eigenen Versicherungen Schwierigkeiten machen würden, etwa wenn der Fahrer angetrunken fährt und einen Unfall verursacht oder nach einem Unfall wegfährt, so der Fachanwalt. „In solchen Fällen drohen Regressforderungen gegen den Fahrer. Er muss dann die Schäden zumindest zum Teil aus der eigenen Tasche zahlen“, resümiert Kempgens.
Eine Vollkasko-Versicherung ist im Preis enthalten, allerdings meist mit Selbstbeteiligung. Dies kann man gegen einen Aufpreis zum Teil ausschließen. „Soweit möglich, empfehle ich einen Tarif ohne Selbstbeteiligung“, sagt Arndt Kempgens. So lasse sich viel Ärger vermeiden, etwa wenn Mieter und Vermieter sich darüber streiten, ob ein Kratzer bereits bei der Wagenübergabe vorhanden war oder vom Mieter zu verantworten ist. „Vollkaskoschutz ist jedenfalls ohne Selbstbeteiligung wesentlich entspannter, auch wenn es etwas teurer ist“, so der Fachanwalt.
Fahrer ist verantwortlich
Da man es bei der Anmietung mit Privatleuten und nicht mit Profis zu tun hat, sollte man den Wagen vor Vertragsunterzeichnung genau begutachten. „Manche Autos sind eventuell nicht mehr verkehrssicher – ohne, dass der Besitzer davon weiß“, so Kempgens. Aber selbst wenn der Mieter den Mangel am Wagen nicht erkennt, ist er nach der Straßenverkehrsordnung trotzdem für die Konsequenzen voll selbst verantwortlich. „Und da liegt sicherlich auch eines der Hauptprobleme – ich miete ‚die Katze im Sack‘ von einem Laien“, so der Fachanwalt. Eventuell werde ein Bußgeld fällig. Bei nicht genehmigten Anbauteilen zum Beispiel könne das Fahrzeug stillgelegt werden.
Er rät daher vor der Anmietung genau das Reifenprofil und das Wischwasser zu prüfen, den Zustand der Scheiben zu checken und zu gucken, ob Anbauteile vorhanden sind (falls ja, sind sie eingetragen?) – wenn möglich einen Zeugen hinzuziehen. Prüfen Sie auch die Fahrzeugpapiere. „Machen Sie vom Auto rundum Fotos. Das geht ganz leicht mit dem Handy und ist bei Gericht auch anerkannt“, so Kempgens. Wer sein Auto über eine solche Plattform vermietet, muss die Einnahmen dem Finanzamt melden, wenn sie die Grenze von 256 Euro pro Jahr überschreiten.
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