Den Stromanbieter wechseln

Den Stromanbieter wechseln

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Windräder

Viele wollen mit Ökostrom den Klimaschutz unterstützen. Ein Wechsel sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW. Noch effektiver wäre es allerdings, den Stromverbrauch insgesamt zu reduzieren.

Auch wenn durch die Energiewende der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien stark angestiegen ist, kommt nach wie vor der meiste Strom in Deutschland aus herkömmlichen Quellen: Zu 37 Prozent wird er aus Braun- und Steinkohle generiert, zu 13 Prozent aus Erdgas und zu 12 Prozent aus Kernenergie. Erneuerbare Energien liefern inzwischen einen Anteil von 33 Prozent.
Die Nachfrage nach Ökostrom steigt, wie Vergleichsportale oder Umweltverbände feststellen. Dennoch werde man auch durch einen Umstieg auf Ökostrom nie ganz auf herkömmlichen Strom verzichten können, sagt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Woher kommt der Strom?

Es führt keine direkte Ökostrom-Leitung aus einem Wasser- oder Wind-Kraftwerk nach Hause. Genauer gesagt speisen Energieversorger Strom aus unterschiedlichen Energiequellen ins Stromnetz ein: ein Mix aus Atomkraft, Kohle- oder Windenergie. Verbraucher zapfen diesen Mix aus konventioneller und erneuerbarer Energie gebündelt ab. Aber: Je mehr Verbraucher sich für Ökostrom entscheiden, desto höher dessen Anteil am Gesamtmix.
Ökostrom ist aber nicht gleich Ökostrom – das Problem: Der Kauf von Ökostrom ist zwar vertraglich geregelt, nicht aber seine Herkunft. Das heißt konkret: Einige deutsche Stromversorger kaufen Ökostrom zum Beispiel aus dem Ausland ein. Dieser Strom wird dann mit Slogans wie „100 Prozent erneuerbare Energie“ hierzulande angeboten. Der Kunde zahlt für diese Öko-Tarife meist einen Aufpreis. Aber: Der Ausbau von Wasser-, Windkraft- oder Solaranlagen wird hierzulande mit diesen Tarifen in der Regel nicht unterstützt. Nur wenige Anbieter versprechen mit ihren Tarifen die Förderung und den Ausbau von Ökostrom-Anlagen.

Ökostrom-Labels

Labels sollen dazu dienen, den Markt für Ökostrom transparenter und die Qualität der Angebote überprüfbar zu machen. Für die Vergabe solcher Labels ist die Zusammensetzung des Stroms entscheidend. Hinschauen lohnt sich.
Die bekanntesten Ökostrom-Labels sind das „Grüner Strom“-Label und das „ok power“-Label. Ihr Ziel: Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie und Investitionen in neue Ökostrom-Anlagen in Deutschland. Diese Labels werden von Natur- und Umweltschutz-Organisationen (WWF und BUND) sowie den Verbraucherzentralen empfohlen. Auch TÜV Süd oder Nord vergeben Zertifikate für Ökostrom – aber nach unterschiedlichen Vergabekriterien. Immerhin: Bei diesen TÜV-Zertifikaten muss der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen stammen.

Wer auf Ökostrom umsteigen will, solle dies tun, sagt Udo Sieverding. Allerdings sei der ökologische Nutzen am größten, wenn man seinen Energieverbrauch reduziere. Hierfür gebe es eine Vielzahl von Stellschrauben, etwa auf die Energieeffizienzklasse der Elektrogeräte zu achten, die Heizung zu überprüfen oder eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Vergleichen und wechseln

Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 haben die Haushalte hierzulande die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Der Wechsel ist einfach und unkompliziert. Wer noch nie gewechselt hat, kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wer schon einmal gewechselt hat, muss sich an die mit dem Versorger vereinbarte Vertragslaufzeit halten. Diese ist gesetzlich geregelt und darf maximal zwei Jahre betragen.
Ein Preisvergleich ist am einfachsten über die verschiedenen Strompreisrechner im Internet möglich. Die Preisunterschiede unter den Portalen sind gering, dennoch bildet kein Portal vollständig alle Tarife ab. Manche Tarife sind nur auf bestimmten Portalen verfügbar, es kann sich also lohnen, mehrere Portale zu konsultieren. Vorsicht: Die gängigen Portale arbeiten provisionsabhängig. Sie wollen ihre Kunden zu bestimmten Tarifen locken. Deshalb sollte man darauf achten, Voreinstellungen seinen eigenen Bedürfnissen anzupassen. Ansonsten muss man für einen Vergleich nur den eigenen Jahresverbrauch kennen – der ist zum Beispiel auf der letzten Jahresabrechnung aufgeführt.

  • Die erste Vertragslaufzeit sollte maximal ein Jahr betragen.
  • Kurze Folgelaufzeiten von vier Wochen
  • Kurze Kündigungsfrist des neuen Vertrags
  • Ein Bonus sollte nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden.
  • Bei den Voreinstellungen sollten Sie die Preisgarantie wegklicken.

Keine Garantien, keine Pakete

Preisgarantien sind nicht unbedingt von Vorteil, vor allem, wenn die Preise wieder sinken. Zudem gilt die Preisgarantie nur für die Hälfte des Strompreises, da Änderungen von Steuern und Umlagen nicht von der Preisgarantie erfasst werden. Auf Tarife mit Vorauszahlung sollte man sich grundsätzlich nicht einlassen, denn im Falle einer Insolvenz ist die Vorauszahlung weg. Auch Paketpreise sind mit Vorsicht zu genießen: Damit kauft man eine bestimmte Menge Strom. Verbraucht man weniger, verschenkt man den Rest. Braucht man mehr, muss dies meist sehr teuer hinzugekauft werden.
Vorsicht auch bei Bonuszahlungen: Mit einem hohen Bonus macht das Unternehmen im ersten Vertragsjahr keinen Gewinn und wird versuchen, den Kunden weiter an sich zu binden - oder es erhöht die Preise. Zudem kann die Auszahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Diese sollte man vor Vertragsabschluss prüfen.

So läuft der Wechsel ab

In der Regel übernimmt der neue Anbieter alle Formalitäten rund um die Kündigung des alten Stromvertrags. Wird ein Vertrag mit dem neuen Stromanbieter abgeschlossen, bevollmächtigt man den neuen Stromanbieter, den alten Liefervertrag zu kündigen. Bei Preiserhöhungen ist es möglich, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und selbst zu kündigen.
Wichtig für den Stromanbieter sind die Angaben zum bisherigen Stromlieferanten und Netzbetreiber, die Zählernummer, die vorherige Kundennummer, sowie der letzte Jahresverbrauch. Am Liefertermin sollte der Zählerstand abgelesen und sowohl dem alten als auch dem neuen Anbieter mitgeteilt werden. Der alte Anbieter verschickt daraufhin eine Bestätigung der Vertragskündigung und eine Abschlussrechnung.

Ersatzversorgung im Ernstfall

Sollte der neue Stromanbieter Insolvenz anmelden, gehen beim Kunden nicht die Lichter aus: Der Haushaltskunde wird dann vom örtlichen Anbieter in die Ersatzversorgung aufgenommen – Strafentgelte sind in der Regel nicht zu befürchten.

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