Mehr Datenschutz bei Facebook?

Facebook kündigt Änderungen an:Mehr Datenschutz bei Facebook?

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Ab dem 25. Mai greift in der EU die neue Datenschutz-Verordnung. Doch Facebook kündigt jetzt schon Änderungen an. Reagiert Facebook auf die massive Kritik der letzten Zeit nun mit einer Flucht nach vorn? Social-Media-Experte Stephan Mündges klärt auf.

Das Thema Datenschutz bei Facebook sorgte in den vergangenen Monaten für viele negative Schlagzeilen. Nun soll sich etwas ändern: Das Netzwerk fordert beim Datenschutz bei unter 16-Jährigen künftig die Zustimmung der Eltern. Diese entscheiden dann, ob ihre Kinder Infos zur Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben dürfen, personalisierte Werbung erhalten oder ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter will Facebook bei 13 Jahren belassen.
Doch das ist nicht alles: Facebook will sich Zustimmungen von über 16-jährigen Nutzern einholen und greift so der neuen EU-Datenschutzverordnung vor, die ab Ende Mai in Kraft tritt. Außerdem will Facebook die umstrittene Gesichtserkennung wieder einführen, die Datenschützer vor knapp sechs Jahren haben stoppen lassen. Dazu Social-Media-Experte Stephan Mündges: „Diese Änderungen sind schon länger in Arbeit und vielleicht will man mit der frühzeitigen Bekanntgabe seinen guten Willen beim Datenschutz zeigen. So eine Maßnahme hilft natürlich dabei, für positive Schlagzeilen zu sorgen. Bemerkenswert ist, dass ähnliche Einstellungen bald auch in anderen Teilen der Welt gelten sollen. Der europäische Datenschutz setzt zumindest bei Facebook die weltweiten Standards.“

Nutzer werden gefragt

Nutzer in der EU werden in den kommenden Tagen eine Reihe von Formularen auf dem Smartphone oder im Browser sehen. Darüber kann man Einfluss auf die Nutzung der eigenen Daten nehmen. Zum Beispiel wird man gefragt, ob sensible Informationen, die man selbst preisgegeben hat – das können Angaben zur politischen Haltung, zur Religion oder der sexuellen Orientierung sein – geteilt und für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen.
„Man wird auch gefragt, ob Daten die auf anderen Seiten von Facebook gesammelt werden, für Werbung genutzt werden können. Das heißt aber nicht, dass Facebook aufhört, solche Daten zu speichern! Die Daten werden dann auch nicht ausschließlich für Werbezwecke genutzt, sondern vielfältig – zum Beispiel für die Weiterentwicklung bestimmter Funktionen auf Facebook“, warnt Mündges.

Die Technologie zur der Gesichtserkennung gibt es schon seit Jahren. Facebook musste sie 2012 in Europa aber abschalten. Die neuen Datenschutzeinstellungen bieten nun die Möglichkeit, diese Funktion wieder anzuschalten. Damit soll es möglich sein, zu melden, wenn Fotos zu Betrugszwecken missbraucht werden. Aber es bedeutet auch, dass man selbst anderen Nutzern zum Markieren vorgeschlagen wird, weil das System das Gesicht erkennen kann. Für Nutzer unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet.

Eltern entscheiden mit?

Facebook will zwar beim Datenschutz der unter 16-Jährigen die Eltern mit ins Boot holen, doch die Erlaubnis der Eltern muss nur für einzelne Funktionen eingeholt werden – nicht generell. „Erlaubnis braucht man zum Beispiel für die Preisgabe sensibler Informationen wie politische Haltung, Religion, sexuelle Orientierung. Eine Erlaubnis muss auch erteilt werden für personalisierte Werbeanzeigen. Allerdings: Das Erlaubnisprozedere, das Facebook dafür nutzt, lässt sich sehr leicht aushebeln. Ich bezweifle, dass das wirklich ein effizientes Tool für mehr Jugendschutz ist“, so Stephan Mündges. „Facebook überprüft nicht, ob tatsächlich auch die Eltern benachrichtigt wurden. Es könnte sich auch um ein Fake-Account handeln oder eine falsche E-Mail, die die Kinder oder Jugendlichen angegeben haben.“
Teenager ab 16 Jahren müssen ihre Eltern nicht um Erlaubnis fragen oder deren Zustimmung einholen, wenn es um die Weitergabe von Daten geht. Facebook will sich jedoch Zustimmungen von über 16-jährigen Nutzern einholen: „Auch sie erhalten ein Formular und müssen entscheiden, ob sie etwa Daten zur politischen Gesinnung, zur Religionszugehörigkeit und zum Beziehungsstatus preisgeben wollen. Für das Posten von Fotos zum Beispiel brauchen Kinder und Jugendliche aber keine Erlaubnis“, erläutert Mündges.

Was bewirken die Änderungen?

Dass durch die Änderungen weniger Werbung erscheint, ist nicht zu erwarten. „Facebook verdient sein Geld mit Werbung und das wird auch so bleiben. Die Frage ist, wie genau die Werbeanzeigen auf einzelne Nutzer und ihre Interessen zugeschnitten sind – darauf kann man Einfluss nehmen“, erklärt der Social-Media-Experte Mündges.

Die neue Datenschutzverordnung regelt den Datenschutz für die gesamte EU und macht deutlich, dass Unternehmen, die die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sich an EU-Regeln halten müssen – das heißt, auch Unternehmen mit Sitz im außereuropäischen Ausland können den Datenschutz von EU-Daten nicht mehr umgehen. Zudem müssen die Datenschutzrichtlinien verständlich und kurz sein, Firmen werden gezwungen, ihre Kunden zu informieren, wenn es ein Datenleck gibt – geschieht das nicht, können hohe Geldbußen eingefordert werden. Fraglich ist nur, ob die Aufsichtsbehörden die Ressourcen haben, um die IT-Riesen wirkungsvoll zu kontrollieren.

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