Unzulässige Trinkgeld‑Regel bei Lieferando
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Lieferando darf vorab gezahltes Trinkgeld nach einer Stornierung nicht einfach behalten. Das Kammergericht Berlin hält die entsprechende Klausel für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lieferando darf vorab gezahltes Trinkgeld nach einer Stornierung nicht einfach behalten. Das Kammergericht Berlin hält die entsprechende Klausel für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.