Heckenrückschnitt: Diese Regeln gelten
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Ab dem 1. März sind radikale Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen gesetzlich verboten. Erlaubt sind nur schonende Pflege- und Formschnitte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Ab dem 1. März sind radikale Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen gesetzlich verboten. Erlaubt sind nur schonende Pflege- und Formschnitte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.