Grundgesetz Artikel 12: Berufsfreiheit
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Das Grundgesetz besagt, dass jeder seinen Beruf frei wählen und ausüben darf. Doch wie sieht es aus, wenn eine Erkrankung den Arbeitsalltag erschwert? Volle Kanne begleitet einen jungen Mann, der Erzieher werden möchte und das Tourette-Syndrom hat.