Das Ende der Roaming-Gebühren
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Ab 15. Juni 2017 entstehen für Reisende im EU-Ausland keine Extra-Kosten mehr, wenn sie das Smartphone oder das Tablet vorübergehend nutzen. Telefonate, SMS und mobile Datennutzung kosten dann in den EU-Ländern genauso viel wie zu Hause.
Die Regelung gilt in allen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Auch Großbritannien gehört dazu, solange der Inselstaat noch zur EU gehört. Außerhalb Europas, beispielsweise in der Türkei oder in der Schweiz, können nach wie vor Roaming-Gebühren anfallen. Bei rund 60 Euro greift hier aber ein Kostenairbag: Der Kunde muss über die angefallenen Kosten informiert werden. Ist das technisch nicht möglich, muss der Anbieter den Nutzer bereits bei der Einreise per SMS informieren.
Die Abschaffung der Roaming-Aufschläge in der EU gilt standardmäßig automatisch, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Option gewählt hat. Dies sollte am besten vor Reiseantritt überprüft werden. Viele Anbieter haben die neue Regelung bereits in ihre Verträge eingebaut.
Ausnahmen von der neuen Regelung
Sind Ihre Geräte mit Ihrem Tarif überhaupt im Ausland nutzbar? Anbieter können auch rein innerdeutsche Tarife ganz ohne Roaming-Funktion anbieten. Bei diesen Tarifen funktioniert die SIM-Karte im Ausland erst gar nicht. Telefonieren, simsen und surfen geht dann nur im Inland.
Keine angemessene Nutzung wäre zum Beispiel, wenn man seine deutsche SIM-Karte dauerhaft im Ausland nutzt. Überschreitet die Nutzung einen Zeitraum von vier Monaten, kann der Anbieter eine Erklärung des Kunden zu dessen Nutzungsverhalten verlangen. Wenn dann feststeht, dass es sich um ein Dauer-Roaming handelt, können Aufschläge berechnet werden. Wer einen besonders günstigen Tarif oder einen Tarif mit unbegrenzter Datenflat hat, sollte sich vorher beim Anbieter informieren, welche Volumenbegrenzung im Ausland gilt.
Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass nun auch Anrufe aus dem Heimatland ins Ausland zum Inlandstarif möglich sind. Hierfür fallen weiterhin die vom Anbieter festgelegten Kosten für Auslandsgespräche an.
Vorsicht im Nicht-EU-Ausland!
Wer außerhalb der EU unterwegs ist, sollte die Mobilfunkdaten und auch die Mailbox-Weiterleitung abschalten, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden. Bei Smartphones kann man unterscheiden zwischen dem Abschalten in ausländischen Mobilfunknetzen oder dem kompletten Abschalten der mobilen Datennutzung. Außerdem sollte man im Grenzgebiet zu Nicht-EU-Ländern die Netzauswahl auf „manuell“ umstellen. So wird verhindert, dass sich das Telefon ins Netz des Nicht-EU-Auslands einwählt und unbemerkt hohe Kosten verursacht.
Die EU-Regeln gelten nur für terrestrische Mobilfunknetzte. Bordeigene Netze an Kreuzfahrtschiffen gehören nicht dazu. Die Einwahl erfolgt dort in der Regel über einen Satelliten. Die Kosten dafür können explodieren. Auch hier ist es wichtig, die Einstellungen am Gerät entsprechend anzupassen.
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