Betriebliche Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung

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Betriebsrat

Am 1. Mai ist Tag der Arbeit - Anlass auf die Geschichte, Gegenwart und Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland zu schauen. Vielen gilt sie als ein Grundpfeiler des Erfolgs der sozialen Marktwirtschaft.

Wie werden Arbeitsplätze und -zeiten gestaltet? Sind Überstunden wirklich nötig? Wie lassen sich Familie und Erwerbstätigkeit vereinbaren? Muss ein Unternehmen in Krisenzeiten tatsächlich Beschäftigte entlassen oder können Entlassungen durch Alternativen wie Kurzarbeit vermieden werden? Gibt es einen Sozialplan? Der Betriebsrat vertritt in diesen und anderen Fragen die Interessen der Arbeitnehmer. Die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten gilt in Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. In vielen Angelegenheiten kann der Arbeitgeber keine Entscheidung ohne die Zustimmung des Betriebsrats treffen.

Wahl des Betriebsrates

Alle vier Jahre werden in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai Betriebsräte gewählt. Die Größe des Betriebsrates hängt von der Größe des Unternehmens ab: Je mehr Mitarbeiter ein Betrieb hat, desto mehr Köpfe zählt der Betriebsrat.
Zur Wahl kann sich jeder Beschäftigte – also auch Auszubildende – stellen, der mindestens 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört. Ausnahme: Wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert. Während ihrer Amtszeit sind Mitglieder des Betriebsrats vor Kündigungen geschützt. Denn, wer sich für seine Kollegen und Kolleginnen engagiert, macht sich nicht immer beliebt bei seinem Arbeitgeber.
In Betrieben mit fünf bis 50 wahlberechtigten Beschäftigten kann der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden. Das gilt auch für Betriebe mit 51 bis 100 Beschäftigten, wenn Wahlvorstand und Arbeitgeber einverstanden sind.

Arbeitnehmervertretungen in Verwaltungen und Betrieben der öffentlichen Hand, also der Städte und Gemeinden, heißen Personalrat statt Betriebsrat. Dies trifft für Arbeitnehmer in Ministerien, Behörden, Gerichten, Schulen, der Polizei oder im öffentlichen Rundfunk zu.

Mitbestimmung ermöglichen

Ein Betriebsrat hat genau definierte Rechte, die er notfalls auch vor Gericht durchsetzen kann. In Fragen, in denen er mitbestimmt, kann er sich auf ein Verfahren zur Streitschlichtung verlassen, wenn sich Konflikte mit dem Arbeitgeber nicht auf dem Verhandlungsweg lösen lassen. Auch persönlich sind die Mitglieder des Betriebsrats vor Repressalien geschützt. Sie können sich ohne Angst für ihre Kolleginnen und Kollegen engagieren.
„Die Mitbestimmung umfasst alle Möglichkeiten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitswelt mitzugestalten“, sagt Dr. Manuela Maschke, Hans-Böckler-Stiftung. „Es gibt gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz sowie den Gesetzen zur Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat) festgehalten sind. Zusätzlich sind Mitbestimmungsrechte für einzelne Branchen in den Tarifverträgen, für einzelne Unternehmen oder Verwaltungen in den Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, festgehalten. „Darüber hinaus gibt es informelle Mitbestimmungsmöglichkeiten, die in der täglichen Betriebspraxis entstehen“, so Dr. Manuela Maschke.

Am 1. Mai 1886 versammelten sich in Chicago Tausende streikende Arbeiter, unter ihnen viele Deutschstämmige. Ihre Hauptforderung war der Acht-Stunden-Tag. Zwei Tage hielten sie aus auf dem Haymarket – dann eskalierte die Situation: Eine Bombe explodierte, Polizisten schossen um sich, mehr als ein Dutzend Menschen starben.

Als mutmaßlicher Rädelsführer und Bombenleger wurde der aus Hessen stammende August Spies mit drei Genossen zur Todesstrafe verurteilt – zu Unrecht, wie sich später herausstellte. Das Massaker auf dem Haymarket wurde zur Geburtsstunde des Tags der Arbeit. Fortan kämpfen Arbeiter weltweit am 1. Mai für ihre Rechte - und fordern einen gesetzlichen Feiertag.

In Deutschland wurde ihre Forderung ausgerechnet am 1. Mai 1933 erfüllt. Viele Gewerkschafter jubelten, als das neue NS-Regime zugestand, was die demokratischen Regierungen der Weimarer Republik nicht zuwege gebracht hatten. Doch Hitlers scheinbares Entgegenkommen war ein Täuschungsmanöver. Am Tag nach dem inszenierten Massenspektakel zum "Feiertag der nationalen Einheit" stürmten SA-Trupps die Gewerkschaftshäuser und verhafteten führende Funktionäre. Dieser Schlag gegen die Gewerkschaften gilt als entscheidender Schritt auf dem Weg in die Diktatur.

Dennoch bleibt nach 1945 der 1. Mai in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag – wie in vielen anderen Ländern. Nur in den USA, wo mit den Ereignissen vom Chicagoer Haymarket alles begann, feiert man den „Labor Day“ im September.

Mit Material der Hans-Böckler-Stiftung

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