Fast jede dritte Bank erhöht Gebühren für Privatkunden
Fast jede dritte Bank erhöht Gebühren für Privatkunden
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Auf Bankkunden kommen steigende Gebühren zu: Etwa ein Drittel der Institute hat die Gebühren für Girokonten, Überweisungen, Kreditkarten und Abhebungen bereits erhöht oder plant dies bis Ende des Jahres.
Das „Bankenbarometer“ ist eine Umfrage der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, bei der in diesem April 120 Banken in Deutschland zur Gebührenerhöhung befragt wurden. Dazu zählten Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und private Großbanken. Die Umfrage ergab: Vor allem das Girokonto ist betroffen. Jede vierte Bank (27 Prozent) erhöht hierfür die Gebühren. Knapp jede fünfte Bank (19 Prozent) nimmt mehr für Überweisungen. Bei etwa jeder sechsten Bank werden Kreditkarten und Abhebungen teurer. Früher war es möglich, mit hohen Zinseinnahmen andere Dienstleistungen quer zu subventionieren – das geht im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht mehr und so versuchen Banken, über Gebühren ihre Einnahmen zu sichern.
Urteil über Einführung von Gebühren beim Online-Banking
Schon jetzt gibt es Gebühren, die Kunden und Verbraucherschützer nicht einfach so hinnehmen möchten. Der Bundesgerichtshof will Ende Juli entscheiden, ob Banken beim Online-Banking für das Versenden einer TAN per SMS zusätzlich Geld verlangen dürfen. Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Zwei Instanzen haben die Klage bislang abgelehnt, mit der Begründung, dass das Online-Banking mit PIN und TAN eine freiwillige Zusatzleistung des Geldhauses sei. Wenn sich der Kunde dafür entscheide, könne die Bank für diese Leistung auch ein Entgelt verlangen.
Kein Einzelfall: Nur ein Teil der Institute bietet das SMS-TAN-Verfahren kostenlos an. Manche Banken bieten fünf freie SMS im Monat an. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an. Selbst innerhalb einer Bank gibt es oft verschiedene Kontomodelle. Bei manchen Kontomodellen ist der SMS-TAN-Service frei – bei anderen Modellen nicht. Je höher die Pauschale für die Kontoführungsgebühr ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Service frei ist.
Was ist inklusive, was kostet extra?
„Nach Auffassung des vzbv müssten die Kontoführungsgebühren sämtliche Kosten für die Sicherheitsabfrage gleich beinhalten“, sagt Markus Feck, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Es handele sich um einen notwendigen Vorgang und nicht um eine Extra-Leistung. „Etwa jeder dritte Deutsche nutzt die Möglichkeit des Online-Bankings. Weit verbreitet ist laut des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes der TAN-Generator, der zusammen mit der Girokarte funktioniert. Kunden können sich die Nummern aber auch über eine App schicken lassen – diese Varianten zu nutzen ist bislang kostenlos“, so Feck.
Ein weiterer Grund zur Sorge ist das häufige Aufsplitten der Kosten rund ums Girokonto in einzelne Entgelte. Hier sollen bald neue europäische Regeln die Transparenz sichern. „Vorgesehen ist, dass die Banken ihren Kunden einmal im Jahr eine Übersicht über die kassierten Entgelte zusammenstellen müssen. Im Internet soll es außerdem EU-weit Vergleichsportale geben.“ Endgültig verabschiedet ist das Konzept aber noch nicht.
Wann und wie das Konto kündigen?
Das Girokonto kann vom Kunden jederzeit formlos schriftlich oder in der Filiale vor Ort kostenlos gekündigt werden. Ein Wechsel zu einer günstigeren Bank ist deshalb jederzeit möglich. Allerdings kann die Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist vorsehen. Diese darf aber nicht länger als einen Monat betragen. Tipp: Das neue und das alte Girokonto sollte ohnehin mindestens zwei Monate parallel geführt werden, da so sichergestellt werden kann, dass Daueraufträge und Lastschriften reibungslos funktionieren. Letztere müssen vom Kunden selbst geändert werden. Manche Banken bieten auch einen Wechselservice an.
Das Recht auf eine kostenlose Kündigung gilt auch beim Tagesgeldkonto. Auch diese muss schriftlich oder vor Ort erfolgen. Ist das Konto kostenlos und die besseren Zinsen einer anderen Bank der Grund für den Wechsel, kann das Geld auch nur auf das rentablere Konto überwiesen werden – ohne die alte Verbindung zu kündigen.
Die Möglichkeit zur Kündigung verhält sich analog zum Giro- und Tagesgeldkonto. Allerdings enden Festgelder meist automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Bei einigen Festgeldkonten ist auch eine vorzeitige Kündigung möglich. Nicht selten ist diese aber mit Zinsverlust oder Zinsabschlag verbunden.