Wann ist es sinnvoll und möglich bei extremen Übergewicht zu operieren und welche Risiken und Folgen hat ein solcher Eingriff?
Wie stellt man Übergewicht fest?
Der sogenannte Body-Mass-Index (BMI) gilt nach wie vor als Standard für die Beurteilung des Übergewichts. Der BMI errechnet sich durch das Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Bei einem Body-Mass-Index zwischen 30 und 40 spricht man von Fettleibigkeit, ab 40 von einer schweren krankhaften Adipositas. Menschen, die an krankhaftem Übergewicht leiden, haben eine acht bis zehn Jahre kürzere Lebenserwartung als Normalgewichtige.
Wie kann man Fettleibigkeit behandeln?
Ist man von Adipositas betroffen, gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten: Dazu gehören zum einen ein Ernährungstagebuch, in dem man jeden Imbiss berechnet und sein tägliches Menü plant, zum anderen aber auch Mut und Disziplin eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie zu machen. Die chirurgische Behandlung mit einem Magenband, einem Magenbypass oder einer Schlauchmagenoperation wird ausschließlich Menschen empfohlen, die einen BMI von mehr als 40 haben oder einen BMI ab 35, wenn zusätzliche Risikofaktoren oder Folgeerkrankungen vorliegen.
Bei dieser Methode wird ein kleines, verstellbares Silikonband wie ein Gürtel um den Magen gelegt. Dadurch wird der Magen ähnlich wie bei einer Sanduhr eingeengt, wodurch ein kleiner Vormagen entsteht, der durch einen schmalen Kanal mit dem Restmagen verbunden wird. Bei der Nahrungsaufnahme wird nun der Vormagen gedehnt, weshalb deutlich früher ein Sättigungsgefühl eintritt.
Der Therapieerfolg ist abhängig von der Mitarbeit des Patienten, denn: Mit dem Magenverband wird zwar die Menge der Nahrung, nicht aber der Kaloriengehalt kontrolliert. Somit kann durch Aufnahme stark kalorienhaltiger Flüssigkeiten keine ausreichende Gewichtsreduktion erzielt werden. In der Regel verbleibt das Magenband lebenslang im Körper, bei Komplikationen kann es aber wieder entfernt werden.
Auch bei diesem Verfahren wird der Magen in einen Vor- und Restmagen geteilt. An den Vormagen wird eine Dünndarmschlinge genäht, wodurch der Restmagen und der Zwölffingerdarm umgangen werden. Die Nahrung gelangt also direkt vom Vormagen in den Dünndarm. Durch diese „Abkürzung“ verringert sich die Strecke, auf der der Körper Fett und Nährstoffe aus der Nahrung aufnehmen und verwerten kann. Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, die ebenfalls nur noch reduziert aufgenommen werden können, müssen nach der Operation durch entsprechende Präparate ausgeglichen werden.
Für diesen Eingriff kann ein großer Bauchschnitt erforderlich sein, viele Ärzte operieren aber zunehmend minimal-invasiv. Die Operation kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie kommt vor allem bei Patienten mit einem sehr hohen BMI (>50) oder bei Patienten, bei denen kein Magenband angezeigt ist, zum Einsatz.
Bei diesem dritten möglichen Verfahren der „bariatrischen Chirurgie“ wird der Magen unwiderruflich um bis zu 90 Prozent verkleinert. Dabei wird auch der Magenteil entfernt, der das Hungerhormon „Ghrelin“ bildet. Aus diesem Grund haben die operierten Patienten nach dem Eingriff ein weniger stark ausgeprägtes Hungergefühl. Allerdings werden bei dem Eingriff unter anderem auch Zellen in der Magenwand entfernt, die für die Bildung des „Intrinsic factors“ notwendig sind. Dahinter verbirgt sich ein Enzym, das man zur Aufnahme des Vitamin B12 benötigt. Aus diesem Grund muss Vitamin B12 nach dem Eingriff lebenslang künstlich zugeführt werden, zum Beispiel in Form einer Spritze, die einmal monatlich unter die Haut oder in den Muskel gegeben wird.
Über den schlauchförmigen Restmagen kann nur deutlich weniger Nahrung aufgenommen werden kann als vorher. Dies führt zu einem schnellen Gewichtsverlust. Auch mögliche Folgeerkrankungen des Übergewichts wie Diabetes Mellitus Typ 2, Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörungen, verbessern sich in der Regel schnell. Durch den kleineren Magen und die dadurch eingeschränkte Menge von Nährstoffen ist allerdings keine ausreichende Versorgung mehr gewährleistet. Daher sind Mangelernährungszustände möglich, weshalb lebenslang eine engmaschige Beratung und Nachsorge durch die behandelnden Ärzte und Ernährungstherapeuten erfolgen sollte. Eine Übernahme der Behandlungs- und Operationskosten erfolgt für gesetzlich Versicherte nur fallbezogen auf Antrag.