Aussetzung des Familiennachzugs
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Laut Gesetzentwurf soll der Familiennachzug bei subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.