Nach Sachsen-Anhalt-Wahl :Merkel zu AfD-Erfolg: "Mir blutet als CDU-Mitglied das Herz"
Video1:17
Immer wieder müssen Haustiere, oft Hunde, aus überhitzten Fahrzeugen befreit werden. Wenn Tiere sehr leiden oder zu Tode kommen, drohen Haltern Geld- und sogar Haftstrafen.
„Paragraph 34 im Strafgesetzbuch sieht vor, dass Sachbeschädigung erlaubt ist, wenn Tierwohl bedroht ist“, erklärt Christian Dannhauer, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht.
08.08.2026 | 1:10 min