Karlsruhe zu Rundfunkbeitrag
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Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen verfassungskonform. Lediglich kleine Anpassungen müssen vorgenommen werden.
Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen verfassungskonform. Lediglich kleine Anpassungen müssen vorgenommen werden.