Wahlrechtsreform

Wahlrechtsreform

von Jochen Spiess
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Das Reichstagsgebäude in Berlin (Archivbild)

Um zu verhindern, dass sich das Parlament immer weiter aufbläht, wurde die Zahl der Abgeordneten auf 630 begrenzt. Was bedeutet das für Wähler und für die Erst- und Zweitstimme?