Karlsruhe zu Abschiebungen: Zimmerdurchsuchung nur mit Richterbeschluss

Karlsruhe zu Abschiebungen:Zimmerdurchsuchung nur mit Richterbeschluss

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Außenaufnahme vom Bundesverfassungsgericht.

Die Polizei darf bei Abschiebungen nicht ohne richterliche Anordnung Zimmer durchsuchen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines Mannes statt.