Karlsruhe zu Abschiebungen:Zimmerdurchsuchung nur mit Richterbeschluss
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Die Polizei darf bei Abschiebungen nicht ohne richterliche Anordnung Zimmer durchsuchen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines Mannes statt.
Die Polizei darf bei Abschiebungen nicht ohne richterliche Anordnung Zimmer durchsuchen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines Mannes statt.