Gericht stoppt vorerst AfD-Hochstufung
von L. Fried / C. Schneider
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Das Kölner Verwaltungsgericht untersagt dem Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Das Verbot gilt vorerst bis zum Abschluss des Hauptverfahrens.
von L. Fried / C. Schneider
Das Kölner Verwaltungsgericht untersagt dem Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Das Verbot gilt vorerst bis zum Abschluss des Hauptverfahrens.