Urteil: Solidaritätszuschlag bleibt
von Birgit Franke
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Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der FDP zum Solidaritätszuschlag ab. Die Erhebung des Solis sei auch nach 35 Jahren noch zulässig, so das Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der FDP zum Solidaritätszuschlag ab. Die Erhebung des Solis sei auch nach 35 Jahren noch zulässig, so das Urteil.