BGH-Urteil zu Ärztegütesiegeln
von Charlotte Greipl
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An Ärztesiegel wie „FOCUS Top Mediziner“ sind strengere Anforderungen zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Das entschied heute der BGH und gab der Klage der Wettbewerbszentrale statt.
von Charlotte Greipl
An Ärztesiegel wie „FOCUS Top Mediziner“ sind strengere Anforderungen zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Das entschied heute der BGH und gab der Klage der Wettbewerbszentrale statt.