BGH stärkt Mieterrechte

BGH stärkt Mieterrechte

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Richter des BGH

Der BGH hat entschieden: Auch wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Übernahme von Schönheitsreparaturen getroffen hat, muss der Mieter diese bei Auszug nicht ausführen. Der Mieterbund heißt diese Entscheidung willkommen.