heute in Deutschland - AfD zurecht unter Beobachtung

AfD zu Recht unter Beobachtung

von Christoph Schneider und Ann-Kathrin Jeske
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Oberverwaltungsgericht Münster verkündet das Urteil zur Beobachtung der AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen – so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Partei hat bereits angekündigt, Beschwerde einzulegen.