AfD klagt gegen Verfassungsschutz
von Ann-Kathrin Jeske
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Weil der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall überwachen darf, hat die AfD gegen das Urteil Berufung eingelegt. Jetzt prüft das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das rechtens ist.
von Ann-Kathrin Jeske
Weil der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall überwachen darf, hat die AfD gegen das Urteil Berufung eingelegt. Jetzt prüft das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das rechtens ist.