Führerschein weg
von Andreas Seibert und Iris Wohsmann
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Wer im Straßenverkehr bestimmte Regeln verletzt, muss sich unter Umständen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, unterziehen. Im vergangenen Jahr waren es deutschlandweit rund 88.000 Personen.
Die im Volksmund auch als "Idiotentest" bekannte MPU dient nicht als Strafe, sondern als Nachweis der allgemeinen Eignung, ein Fahrzeug zu führen. Sie wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn an dieser Eignung grundsätzliche Zweifel bestehen – in der Regel nach Fahrten mit mehr als 1,6 Promille oder nach dem Konsum von Betäubungsmitteln, aber auch nach wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln und nach schweren Straftaten.
Intransparent und willkürlich
Das MPU-Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Dafür werden in einer medizinischen Untersuchung zunächst Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit der betroffenen Person getestet. Auch eine Blutentnahme findet statt, um einen gewohnheitsmäßigen Alkohol- oder Drogenmissbrauch auszuschließen. Danach folgt eine psychologische Begutachtung. Dieses Gespräch mit dem MPU-Psychologen wird allerdings oft als intransparent und willkürlich kritisiert. Verkehrsjuristen fordern deshalb, dass die Fragenkataloge und die Beurteilungskriterien von MPU-Gutachtern bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich festgeschrieben werden.
Wird einem Fahrer der Führerschein entzogen, erlischt die Fahrberechtigung. Eine erneute Fahrerlaubnis muss dann bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Sieht die Führerscheinstelle Eignungszweifel, kann sie eine MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen.
Fahren unter Alkohol:
Fahren unter Drogen:
Gesetzesverstöße:
- der Kraftfahreignung
Dies gilt beispielsweise auch für Fahrten mit dem Fahrrad.
- Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille geführt
- mehrfaches Fahren unter Alkoholeinfluss (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille)
- Alkoholabhängigkeit
Fahren unter Drogen:
- Konsum von Betäubungsmitteln und/oder missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv werdenden Arzneimitteln oder Stoffen
- Drogenabhängigkeit
Gesetzesverstöße:
- Fahrerlaubnis wiederholt entzogen
- Überschreiten von acht Punkten in Flensburg
- erheblicher Verstoß oder Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- Begehen einer erheblichen Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang stehen mit:
- der Kraftfahreignung
Dies gilt beispielsweise auch für Fahrten mit dem Fahrrad.
Ein Gutachter macht einen psychologischen Test mit dem Fahrer. Gegenstand des Gesprächs mit dem Psychologen ist u.a.:
Zusätzlich erfolgen eine medizinische Untersuchung und ein Leistungstest (z.B. Reaktionszeit).
Nach erfolgreich bestandener MPU sendet die Begutachtungsstelle das positive Gutachten an die Führerscheinstelle.
- der Lebenslauf
- die familiäre und berufliche Situation
- eine Beschreibung der Umstände der Fahrauffälligkeit (zum Beispiel der Alkoholfahrt)
- die Schilderung der Verhaltensänderung
- die Schilderung der Planung zur Rückfallvermeidung.
Zusätzlich erfolgen eine medizinische Untersuchung und ein Leistungstest (z.B. Reaktionszeit).
Nach erfolgreich bestandener MPU sendet die Begutachtungsstelle das positive Gutachten an die Führerscheinstelle.
Das Entgelt richtet sich nach dem von der Behörde vorgegebenen Anlass der Begutachtung. Die Kosten liegen zwischen 350 und 750 Euro und mehr.
Auch komme es häufiger vor, dass im Gutachten nachher andere Dinge stehen, als gesagt wurden, beklagt Johannes Hübner, Sprecher Automobilclub von Deutschland. Deshalb fordert der AvD, die psychologischen Gespräche grundsätzlich verpflichtend mitzuschneiden. Doch viele MPU-Begutachtungsstellen sind dagegen: "Es sind ja immer auch die Persönlichkeitsrechte des Gutachters zu berücksichtigen", argumentiert etwa der Diplompsychologe Ralf Buchstaller vom TÜV NORD.