Allein gegen Konzerne
von Felix Zimmermann
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Unternehmen, die Verbraucherrecht brechen, haben in Deutschland wenig zu befürchten. Sie können ihre so erzielten Gewinne meist behalten, denn die wenigsten Verbraucher klagen, im Dieselskandal etwa nur ein Prozent der betroffenen Fahrzeughalter.
Grund sind vor allem hohe Prozesskosten, die selbst dann drohen, wenn es nur um ein paar Euro geht.
Die Bundesregierung wird die Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen. Nach dem Modell können Verbände für Verbraucher klagen: Die Verbraucher müssen sich dazu für zehn Euro in ein Register eintragen und profitieren dann von der Klage. Betroffene setzen große Hoffnungen in diese Möglichkeit. Doch bei näherem Hinsehen erweist sich die Musterfeststellungsklage als schwaches Instrument. Verbraucher hätten zu wenig Mitspracherecht, so die Professorin Caroline Meller-Hannich von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertin für kollektiven Rechtsschutz hält die Ausgestaltung sogar für verfassungswidrig.