Gewalt gegen Frauen
von Asli Özarslan und Dana Sümening
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Sie treten, schlagen mit der Faust ins Gesicht, vergewaltigen, würgen. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist hierzulande ein gesamtgesellschaftliches Problem und findet in allen Schichten statt.
Mehrheitlich sind es männliche Täter, zu rund 70 Prozent Deutsche, die Frauen schwere Gewalt antun. 63 Prozent sind Lebensgefährten oder Ehemänner und 37 Prozent ehemalige Partner.
Dr. Saskia Etzold behandelt fast täglich misshandelte Frauen: "Etwas, was wir ganz oft sehen, ist Verdacht auf Nasenbeinbruch oder Verdacht auf Jochbeinbruch", berichtet die stellvertretende ärztliche Leiterin der Gewaltschutzambulanz an der Berliner Charité. "Und wir sehen in jedem vierten Fall Verletzungen am Hals durch ein Würgen."
Dr. Saskia Etzold behandelt fast täglich misshandelte Frauen: "Etwas, was wir ganz oft sehen, ist Verdacht auf Nasenbeinbruch oder Verdacht auf Jochbeinbruch", berichtet die stellvertretende ärztliche Leiterin der Gewaltschutzambulanz an der Berliner Charité. "Und wir sehen in jedem vierten Fall Verletzungen am Hals durch ein Würgen."
5.000 Plätze fehlen in Frauenhäusern
Die Frauen sind oft in großer Lebensgefahr und finden dennoch keinen Schutz, wenn sie vor ihrem gewalttätigen Partner fliehen. Denn insgesamt fehlen in Deutschland mindestens 5.000 Plätze in Frauenhäusern. "Es gibt Tage, da gibt es bei uns in ganz Baden-Württemberg keinen einzigen Platz", beklagt Susanne Biskoping, Leiterin eines Frauenhauses. "Frauen in Not abzuweisen, ist schlimm."
Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beratende helfen gewaltbetroffenen Frauen, Personen aus deren sozialen Umfeld und Fachkräften - kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Die Grundidee der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin ist die Schaffung eines niederschwelligen Angebots für Gewaltopfer, um erlittene Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen und dokumentieren zu lassen – dies ist auch ohne polizeiliche Anzeige möglich. Die Untersuchung ist kostenlos.
Durch die enge Anbindung und Kooperation mit den Berliner Netzwerken gegen Gewalt werden nicht nur die Verletzungen von Gewaltopfern rechtsmedizinisch und damit gerichtsfest dokumentiert, sondern den Betroffenen und ihren Familien auch konkrete Hilfsangebote an die Seite gestellt.
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, in der nach Städten alphabetisch sortiert, Opfer-Ambulanzen bzw. Untersuchungsstellen zu finden sind: Angebote der einzelnen Institute
Durch die enge Anbindung und Kooperation mit den Berliner Netzwerken gegen Gewalt werden nicht nur die Verletzungen von Gewaltopfern rechtsmedizinisch und damit gerichtsfest dokumentiert, sondern den Betroffenen und ihren Familien auch konkrete Hilfsangebote an die Seite gestellt.
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, in der nach Städten alphabetisch sortiert, Opfer-Ambulanzen bzw. Untersuchungsstellen zu finden sind: Angebote der einzelnen Institute
Keine einheitliche Finanzierung, zu wenig Geld und zu wenig Personal - das erschwert zusätzlich die Arbeit in Schutzunterkünften. Dabei betrifft häusliche Gewalt jede vierte Frau in Deutschland. Allein im Jahr 2016 waren fast 82 000 Frauen Opfer von einfacher oder schwerer Körperverletzung und im vergangenen Jahr wurden sogar 147 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.
Häusliche Gewalt ist auch eine "politische Angelegenheit"
Die Politik habe zu lange Zeit weggeschaut und das Problem nicht ernst genommen. "Häusliche Gewalt darf auf keinen Fall als Privatsache missverstanden werden", kritisiert Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund. "Es ist öffentliche Gewalt, es ist eine Straftat wie jede andere auch. Gewalt Zuhause ist auch eine politische Angelegenheit."
Frauen besser vor Gewalt schützen - das ist das Ziel der sogenannten Istanbul-Konvention, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Das Übereinkommen des Europarats "zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er enthält Verpflichtungen, wie zum Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe oder Diskriminierung und wirtschaftlicher Ausbeutung. Die Täter müssen strafrechtlich verfolgt werden können und für die Opfer müssen beispielsweise Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser bereitgestellt werden.