Elterntierhaltung bei Masthühnern
von Jörg Göbel und Markus Reichert
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Masthühner werden noch vor ihrer Geschlechtsreife geschlachtet. Deshalb sorgt ein ausgeklügeltes Zuchtsystem mit sogenannter Eltern- und Großelterntieren für den Nachwuchs. Doch diese Zuchttiere sind gesetzlich schlechter geschützt als ihre Nachkommen.
Eindeutige Regeln zu Platz, Beschäftigungsmaterial und Kontrollen fehlen bisher. Der Bundesrat will das ändern und die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung reformieren, so dass Elterntiere von Masthühnern tierschutzgerechter als bisher gehalten werden müssen. Während die Politik streitet, beklagen Tierschützer Missstände in Zuchttierställen.
Frontal 21 mit Recherchen, die zeigen, was die Geflügelindustrie in der Werbung Verbrauchern verschweigt.
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Hinweis
Die Filmaufnahmen aus den Ställen wurden SPIEGEL ONLINE und Frontal 21 von Tierschützern zur Verfügung gestellt.