Das Attentat: Walter Lübcke und seine Mörder

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Das Attentat

von Arndt Ginzel und Ulrich Stoll
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Im Juni 2019 wurde der CDU-Politiker Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen. Der Kasseler Regierungspräsident ahnte zuvor nicht, dass er im Visier von Neonazis stand.

Stephan Ernst und Markus H. sollen von Hass gegen Lübcke getrieben gewesen sein. So bezeichnete Ernst den CDU-Politiker als "Volksverräter", weil Lübcke ein Flüchtlingsheim errichten ließ, in dessen Nähe der mutmaßliche Täter damals lebte. Der angeklagte Mittäter Markus H. soll gesagt haben, Lübcke "müsse gehängt werden". Doch obwohl Stephan Ernst jahrzehntelang durch Gewalttaten auffiel, konnten Justiz und Ermittlungsbehörden ihn nicht stoppen.

Frontal21 nennt in seiner Berichterstattung den des Mordes angeklagten Stephan Ernst mit vollem Namen, den wegen Beihilfe Angeklagten Markus H. dagegen mit abgekürztem Namen.
Wird über Strafverfahren berichtet, gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung und Namen werden dann zum Schutz der Identität abgekürzt. Doch es gibt Ausnahmen: Wiegt eine Tat außergewöhnlich schwer oder begeben sich der Angeklagte oder sein Verteidiger mit Äußerungen selbst in die Öffentlichkeit, kann der volle Name genannt werden. Dies ist im Fall von Stephan Ernst der Fall.