EU-Länder müssen Flüchtlingsstatus anderer nicht übernehmen

Entscheidung anderer EU-Staaten:Flüchtlingsstatus muss nicht anerkannt werden

|

Eine Syrerin wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt - in Deutschland nicht. Dagegen hat sie geklagt. Der EuGH entschied: Deutschland muss den Status nicht anerkennen.

Archiv: Geflüchtete auf einer Straße unterwegs

Der EuGH erklärte, dass EU-Länder nicht dazu verpflichtet sind, die in einem anderen EU-Land zuerkannte Flüchtlingseigenschaft zu übernehmen.

Quelle: dpa

Deutschland muss Schutzsuchende nicht automatisch als Flüchtlinge anerkennen, wenn sie bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Das sei nicht verpflichtend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte dem Gerichtshof die Frage vorgelegt. (Az. C-753/22)

Es musste über die Klage einer Syrerin entscheiden. Die Frau wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt. Später beantragte sie in Deutschland Schutz. Ein deutsches Gericht entschied, dass sie angesichts der dort herrschenden Lebensverhältnisse für Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückkehren könne. Ihr drohe die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung.

Flüchtlinge in Griechenland

Auf Samos sind die Flüchtlingszahlen gesunken. Wer kommt, wird mit Fingerabdruck registriert und der Asylantrag wird in wenigen Monaten bearbeitet.

23.05.2024 | 2:04 min

Behörde muss Fall der Syrerin neu prüfen

Als Flüchtling wurde die Frau in Deutschland allerdings nicht anerkannt. Ihr wurde aber subsidiärer Schutz gewährt. Dieser ist weniger umfangreich, beispielsweise wird die Aufenthaltserlaubnis für einen kürzeren Zeitraum erteilt. Die Frau klagte vor deutschen Gerichten, um zu erreichen, doch noch als Flüchtling anerkannt zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht wollte vom EuGH wissen, welche Verpflichtungen Deutschland in einem solchen Fall hat.

Dieser erklärte nun, dass EU-Länder nicht dazu verpflichtet seien, die in einem anderen EU-Land zuerkannte Flüchtlingseigenschaft zu übernehmen. Sie dürften das zwar tun. Deutschland habe sich aber dagegen entschieden. Die zuständige Behörde müsse einen Fall wie den der Syrerin also neu prüfen.

Die Migrationspolitik spaltet Europa zunehmend

Das Ergebnis der EU-Asylreform: strengere Regeln für Asylsuchende. Warum sich die Flüchtlinge davon nicht abschrecken lassen wollen.

15.05.2024 | 2:15 min

Dabei müsse sie sich aber mit der zuständigen Behörde des anderen EU-Landes - in dem Fall Griechenland - austauschen. Deren ursprüngliche Entscheidung müsse bei der Prüfung des Antrags berücksichtigt werden. Im konkreten Fall entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Quelle: AFP

Mehr zum Thema Flüchtlinge

  1. Bijan Djir-Sarai (FDP) reagiert während der 158. Sitzung des Bundestages auf einen Zwischenruf.

  2. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen bei einer Pressekonferenz.

    Chef der Innenministerkonferenz:"Fahnenflüchtige Ukrainer" nicht "alimentieren"


  3. Palestinians leave Bureij camp after Israeli military operation in central Gaza

    Flucht nach Ägypten:Der Hölle in Gaza entkommen

    Golineh Atai, Kairo

  4. Archiv: Flüchtlinge an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland am 03.03.2020
    Grafiken

    UNHCR-Bericht:Weltweite Flüchtlingszahl auf neuem Höchstwert

    von Annika Heffter
    mit Video