Lauterbach und GKV:Faire Terminvergabe für Kassenpatienten gefordert
Gesetzlich Versicherte müssen oft lange auf einen Termin beim Arzt warten. Nun entbrennt eine Diskussion um ihre "Diskriminierung". Auch der Gesundheitsminister mischt sich ein.
Gesetzliche Krankenkassen fordern eine Gleichstellung von Versicherten bei der Vergabe von Arztterminen. So soll die Bevorzugung von Privatpatienten gesetzlich verboten werden.
26.12.2024 | 0:18 minDer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen moniert bei der Vergabe von Arztterminen eine Bevorzugung von Privatversicherten gegenüber gesetzlich Versicherten. "Wer echte Gleichbehandlung will, sollte dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist", sagte die stellvertretende GKV-Chefin Stefanie Stoff-Ahnis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Die Diskriminierung der gesetzlich Versicherten gegenüber Privatpatienten bei der Terminvergabe werden wir nicht länger hinnehmen.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende GKV-Chefin
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schloss sich der Forderung an.
Lauterbach appelliert an Union und FDP
"Wenn sie auf ein Buchungsportal gehen und als gesetzlich Versicherte einen Facharzttermin suchen, bekommen sie einen in sechs Wochen oder noch später angeboten. Klicken sie dagegen 'Privatpatient' an, klappt es schon am nächsten Tag", beklagte Stoff-Ahnis.
Auch Gesundheitsminister Lauterbach sprach sich gegen eine Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei der Terminvergabe aus. "Längere Wartezeiten für Kassenpatienten in Praxen und Krankenhäusern sind nicht weiter tragbar. Diese Diskriminierung muss schnellstmöglich enden", sagte Lauterbach dem "Tagesspiegel".
Jeder gesetzlich Versicherte muss genauso schnell behandelt werden wie ein Privatversicherter.
Karl Lauterbach (SPD), Gesundheitsminister
Lauterbach rief Union und FDP dazu auf, "sie sollten ihre Blockade, die die Gleichbehandlung aller Versicherter verhindert, endlich aufgeben".
Terminvergabe: Medizinische Notwendigkeit sollte entscheiden
Stoff-Ahnis sagte, 90 Prozent der Menschen in Deutschland seien gesetzlich versichert. "Da ist es mehr als gerechtfertigt, dass es künftig bei der Terminvergabe zu 100 Prozent um die medizinische Notwendigkeit geht und nicht darum, ob jemand GKV- oder PKV-versichert ist."
Sie forderte zudem bei der Terminvergabe eine gesetzliche Verpflichtung für alle Arztpraxen, freie Termine tagesaktuell einem Onlineportal zur Verfügung zu stellen, auf das die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen zugreifen können.
Dem "Tagesspiegel" sagte nun der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke: "Der Vorschlag des Krankenkassen-Spitzenverbandes hat Charme. Bei immer weiter steigenden Kosten für die gesetzlich Versicherten verlieren wir irgendwann Akzeptanz und Vertrauen in das System, wenn man trotz akuter Probleme wochenlang warten muss und wie zweiter Klasse behandelt wird." Kassen-Patienten dürften nicht diskriminiert werden.
Niemand will Privilegien von privat Versicherten beschneiden, aber bei der Terminvergabe muss es fair zugehen.
Dennis Radtke, CDU
Patientenschützer fordern mehr Transparenz
Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, mahnte gesetzliche Änderungen an. "Das Vergabesystem für Fach- und Hausarzttermine ist undurchsichtig. Auch erfahren die Hilfesuchenden keine Unterstützung von den Krankenkassen", sagte Brysch der Nachrichtenagentur dpa.
Transparenz beendet die Diskriminierung.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz
Im kommenden Jahr müssen sich Versicherte auf höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einstellen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent, doch der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
20.12.2024 | 1:52 minEine Überprüfung der ärztlichen Präsenzzeiten und Vergabepraxis sei überfällig. Dafür müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen "gesetzlich verbindlich verantwortlich gemacht werden", forderte Brysch und stellte die Online-Terminvergabe grundsätzlich infrage.
Die Vergabepraxis online zu steuern, wird im Dschungel der Zuständigkeiten verlaufen.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz
Zudem seien rund 20 Prozent der Bevölkerung nicht technikaffin, so Brysch. Die Bundesländer, die eigentlich die Aufsichtspflicht über die Vergabepraxis hätten, täten nichts, um den Missstand zu beseitigen. Die künftige Bundesregierung sollte laut Brysch alle zwei Jahre einen Bericht über die Terminvergabepraxis vorlegen.
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