Eigentümerverband will gegen längere Mietpreisbremse klagen

Eigentümerverband:Klage angekündigt gegen Mietpreisbremse

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Die Ampel will die Mietpreisbremse bis 2029 verlängern. Der Eigentümerverband Haus und Grund kündigt in der "Bild" an, dagegen vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte der "Bild"-Zeitung: "Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war."

Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch.

Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke in der "Bild"

"Deswegen wird Haus und Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen."

Die Mietpreisbremse gilt bereits seit 2015. Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel. Wo es diesen nicht gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden herangezogen werden.

Sie gilt nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt". Dafür gibt es vier Indikatoren: wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung deutlich höher ist als der bundesweite Schnitt, die Bevölkerung zunimmt, ohne dass erforderlicher neuer Wohnraum geschaffen wird, oder wenn ein geringer Leerstand bei hoher Nachfrage besteht. Die Festlegung treffen die Länder. Ende 2024 waren laut Mieterbund 410 von 11.000 Gemeinden als angespannte Wohnungsmärkte definiert - dort leben etwa 30 Prozent der Bevölkerung, etwa 26 Millionen Menschen.

Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht. So sollen Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht gehemmt werden. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn die Investition dafür etwa ein Drittel des für einen Neubau erforderlichen Aufwands umfasst. Als Neubau gelten neu errichtete Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

(Quelle: AFP)

Geywitz sieht keine Probleme

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) reagierte gelassen auf die Ankündigung von Haus und Grund. Sie gehe davon aus, dass das Justizministerium die Verlängerung "hinreichend gründlich" geprüft habe, sagte sie im rbb24 Inforadio.
Die Ampel-Koalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Wo sie gilt, darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Transparent an einem Mietshaus: "Keine Profite mit der Miete!"
Wer eine Wohnung sucht, hat es vor allem in Großstädten schwer. Aus Mangel an Alternativen erklären sich Mieter bereit, überhöhte Preise zu zahlen.09.04.2024 | 8:48 min

Mietpreisbremse häufiger Thema in Karlsruhe

Die Karlsruher Richter hatten 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.
Warnecke kritisierte in der "Bild", die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft. "Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterin und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen", sagte der Verbandschef.

Studie zur Mietpreisbremse: Moderate Wirkung

Eine Anfang 2019 vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesjustizministeriums bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare, wenn auch moderate Wirkung. Dort, wo sie gilt, stiegen die Mieten demnach weniger stark. Der Effekt liege allerdings nur bei zwei bis vier Prozent, so Studienautor Claus Michelsen. In Zahlen: Wer heute 500 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 510 bis 520 Euro im Monat berappen. Ersparnis: 120 bis 240 Euro im Jahr. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter daran und Mieter klagten nicht unbedingt.
Trotz Mietpreisbremse nimmt der Druck auf dem Mietmarkt gerade in den Metropolen zu. Im ersten Halbjahr 2023 kletterten die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig im Schnitt um 6,7 Prozent, wie eine Analyse des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle zeigt. "Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich verschärft", heißt es beim Deutschen Mieterbund. Die neuen Kostenfallen seien möbliertes Wohnen und Indexmieten, die von der Inflationsrate abhängen. Experten rechnen damit, dass die Mieten weiter steigen.
Quelle: dpa, AFP

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