Gerichtsurteil in Bayern:Kruzifix in Schule verletzt Glaubensfreiheit
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Ein Kruzifix am Haupteingang eines staatlichen Gymnasiums in Bayern ist mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar, so der Verwaltungsgerichtshof. Die CSU bedauert das Urteil.
An einer bayerischen Schule verstößt ein aufgehängtes Kruzifix gegen die Glaubensfreiheit, urteilt der Verwaltungsgerichtshof. Die CSU betont besondere Umstände des Falls.
Quelle: dpa
Die Klägerinnen, die mittlerweile ihren Schulabschluss haben, hatten sich zunächst erfolglos an das Verwaltungsgericht München gewandt. Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof ist die Konfrontation mit dem Kruzifix ein "Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Diese meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben.
Gerichtsurteil zu Kruzifix: CSU und Freie Wähler bedauern Entscheidung
"Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das anderthalb Meter große Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht gewesen und habe den Leichnam Jesu Christi figurenhaft dargestellt.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, bedauert die Gerichtsentscheidung. Holetschek erklärte, das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander. Es richte sich nicht gegen andere Glaubensrichtungen, sondern sei ein Symbol, das verbindet. Man werde das Urteil genau auswerten, so Holetschek weiter.
Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern.
Klaus Holetschek, CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag
Auch die Freien Wähler, die mit der CSU in Bayern regieren, äußerten Unmut. "Der Richterspruch ist ein harter Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum", sagte Florian Streibl, Vorsitzender und religionspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.
Holetschek: Keine Grundsatzentscheidung gegen Kruzifixe in Schulen
Die Grundsatzentscheidung der Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden werde durch das Urteil nicht infrage gestellt, sagte Holetschek. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ausdrücklich die besonderen Umstände des Einzelfalls betont - insbesondere die exponierte Platzierung und die konkrete Ausgestaltung des Kruzifixes.
Daraus ergebe sich keine Notwendigkeit, allgemeine Vorschriften oder Verwaltungsregelungen zu ändern. Auch das Gericht betonte, dass es für Gymnasien keine gesetzliche Regelung für das Anbringen von Kreuzen oder Kruzifixen gibt.
Keine Revision zugelassen - Beschwerde dagegen möglich
Die Schülerinnen hatten zudem dagegen geklagt, während der Schulgottesdienste an einem verpflichtenden Alternativunterricht teilnehmen zu müssen, sofern sie den Gottesdienst nicht besuchten. Dazu entschied der Verwaltungsgerichtshof, der Besuch von Gottesdiensten könne zwar nicht vorgeschrieben werden. Allerdings könne man daraus keinen Anspruch ableiten, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden.
Nach Angaben des Gerichts wurde keine Revision zugelassen. Dagegen könne innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien gibt es eine solche Regelung nicht, worauf auch der Verwaltungsgerichtshof in seiner Mitteilung aufmerksam macht.
Quelle: epd, KNA
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