Limburg darf Tauben nicht töten - Keine Ausnahmegenehmigung

Keine Ausnahmegenehmigung:Stadt Limburg darf Tauben nicht töten

|

Weitere Gnadenfrist für die Limburger Tauben: Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Ausnahmegenehmigung zum Einfangen und Töten von 200 Stadttauben abgelehnt.

Historische Fachwerkhäuser mit Tauben auf dem Schieferdach am 10.11.24 in Limburg.
Die Tauben in Limburg dürfen weiterleben - keine Genehmigung zur Taubentötung
Quelle: Imago

Die Stadt Limburg darf ihre Pläne zum Einfangen und Töten von 200 Stadttauben nicht umsetzen. Entsprechenden Anträgen erteilte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg eine Absage, wie der Landkreis mitteilte. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde demnach nicht erteilt. Eine Stadtsprecherin gab zu der Entscheidung auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme ab.
Tauben in Limburg vor einem Schuh
Tauben in der Stadt: In Limburg eskaliert seit Jahren die Situation auf dem Domplatz. 21.03.2025 | 4:43 min

Bürger stimmten für Tötung

Hintergrund ist ein Stadtverordnetenbeschluss vom November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation in der Lahn-Stadt. Im Gespräch war damals eine Tötung der Tiere per Genickbruch. Nach heftiger Kritik von Tierschützern und einer intensiven Debatte folgte im Juni vergangenen Jahres der Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses aussprach.
Erst Mitte Mai hatte die Stadt deutlich gemacht, dass sie bei den Plänen für die Tötung der Tiere bleibe. Bei der Behörde wollte sie deshalb beantragen, festzustellen, dass für das Einfangen und Töten der Tiere keine Sondergenehmigung nötig sei - oder andernfalls die Sondergenehmigung zu erteilen.
"planet e.: Streitfall Taube – verjagen oder ertragen?": Eine von Vogelschützern gerettete Taube.
Tauben gurren laut und machen Dreck. Aber sie sind schlauer, als man denkt. Manche möchten sie gerne loswerden, andere wollen sie schützen. An Tauben scheiden sich die Geister.24.09.2023 | 28:41 min

Behörde sieht keinen relevanten Schaden durch Tauben

Vom Landkreis hieß es nun, da Stadttauben als wildlebende Tiere unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung fielen, wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen. Bei der Entscheidung hatte die Behörde nur über das Einfangen der Tiere mit Fallen zu entscheiden, wie der Kreis erklärte. Eine Ausnahmegenehmigung wäre nur in Betracht gekommen, wenn durch diese Maßnahme "erhebliche gemeinwirtschaftliche Schäden" abgewendet würden. Dies hätten die Antragsteller jedoch weder ausreichend dargelegt, noch seien solche relevanten Schäden "von Amts wegen ersichtlich" gewesen, hieß es.
Tauben sitzen auf Photovoltaikanlagen auf einem Hausdach.
Tauben nisten gerne zwischen Dach und Photovoltaikanlage und verursachen Lärm und Kot. Doch sind sie auch eine Gefahr für Solarmodule? Wie man die PV-Anlage schützen kann.05.11.2024

Tauben gelten nach Aufhebung von Erlass wieder als Wildtiere

Nach ursprünglichen Plänen Limburgs hätte das Einfangen und Töten der 200 Tauben am 22. April beginnen sollen. Im Rahmen einer Ausschreibung hatte die Stadt einen Anbieter dafür ausgewählt. Zu einer Auftragsvergabe kam es jedoch nicht, da kurz zuvor das hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Hessen nach eigenen Angaben nach einer internen Überprüfung einen Erlass von 2022 aufgehoben hatte, wonach Stadttauben im besiedelten Gebiet nicht als wildlebende Tiere angesehen worden waren.
Nun gelten die Tauben wieder als richtige Wildtiere im Sinne der Bundesartenschutzverordnung. Die Stadt hatte erklärt, die Aufhebung des Erlasses Ende März sei "plötzlich und ohne Begründung" erfolgt und für die Stadt nicht nachvollziehbar.
Quelle: dpa
Thema

Mehr zu den Limburger Tauben