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Antrag auf Haftentlassung:"Kannibale von Rotenburg" will vorzeitige Freiheit
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Armin Meiwes beschäftigt wieder die Gerichte: Vor 19 Jahren wegen Mordes verurteilt, hat er jetzt erneut vorzeitige Haftentlassung beantragt. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab.
Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen und sitzt seit 2006 mit lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes im Kasseler Gefängnis. (Archivbild)
Quelle: Imago
Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes will früher aus dem Gefängnis. Der in Kassel einsitzende Verurteilte hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Landgericht Kassel bestätigten. Zuvor hatten unter anderem die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine" (HNA) und die "Bild"-Zeitung berichtet.
Derzeit gebe es ein Prüfungsverfahren der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel im Hinblick auf eine bedingte Entlassung, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Nach Einholung eines Prognosegutachtens und Durchführung eines Anhörungstermins am 23. Juli sei das Verfahren - auf Betreiben des Antragstellers und seines Verteidigers - zunächst bis Jahresende ruhend gestellt worden.
Meiwes will früher aus Gefängnis: Staatsanwaltschaft beantragt Ablehnung
Bis dahin sollte die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund der Behandlungsempfehlungen des Sachverständigen abgewartet werden. Erst dann würde gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung ergehen. Der Sprecher erklärte:
Entsprechend soll das Verfahren gegen Jahresende (im Dezember) durch die Verteidigung erneut aufgerufen werden und ist vorher keinesfalls mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen.
Sprecher Landgericht Kassel
Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben beantragt, eine vorzeitige Haftentlassung abzulehnen. Sie beziehe sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, das sich gegen eine bedingte Entlassung des Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen habe, sagte ein Sprecher. Eine gerichtliche Entscheidung über diesen Antrag sei noch nicht ergangen.
Nach mehreren Verfahren: Lebenslange Haft wegen Mordes
Meiwes hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen - der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt.
Nach seiner Festnahme im Dezember 2002 war er zunächst wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden; der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Meiwes 2006 dann wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Diese verbüßt der heute 63-Jährige seither in Kassel.
Eine Verfassungsbeschwerde von Meiwes gegen das Frankfurter Urteil blieb ohne Erfolg. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.
Frühere Anträge auf Entlassung scheiterten
Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft wäre frühestens im Dezember 2017 möglich gewesen. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, von Meiwes gestellt im November 2017, wurde jedoch vom Landgericht Kassel abgelehnt.
Auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt scheiterte Meiwes ein Jahr später. Die Begründung des OLG: Das Landgericht habe zutreffend angenommen, "dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne".
Einen erneuten Antrag Meiwes auf Haftentlassung im August 2020 lehnte die Strafvollstreckungskammer des Kasseler Landgerichts ebenfalls ab - mangels einer günstigen Legal- und Sozialprognose. Der für die Frage der vorzeitigen Entlassung maßgebliche Behandlungserfolg sei nicht eingetreten, hieß es damals zur Begründung.
Anwalt kritisiert fehlende Vorbereitung auf Freiheit
In einem Interview der HNA (Freitagausgabe) erklärte Meiwes' neuer Anwalt Frank Füglein, er halte seinen Mandanten nicht für gefährlich. "Wenn er mein Nachbar wäre, hätte ich kein Problem damit", sagte der Jurist.
Meiwes sei ein intelligenter Mensch, der wisse, was in der Welt geschehe. "Er ist höflich und ein äußerst angenehmer Gesprächspartner." Der Anwalt kritisierte, die JVA Kassel habe in den vergangenen Jahren nichts unternommen, um Meiwes auf die Freiheit vorzubereiten. Dagegen gehe er nun juristisch vor.
Quelle: dpa
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