Exklusive ZDF-Recherchen:Wie kriminelle Clans die Polizei unterwandern
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Das Netzwerk sogenannter krimineller Clans in Deutschland reicht offenbar bis in Polizei- und Sicherheitsbehörden. Exklusive Rechercheergebnisse bei ZDFheute live.
Sie verdienen Millionen mit illegalen Geschäften und ihr Netzwerk breitet sich bis in Polizei- und Sicherheitsbehörden aus. Die neue ZDF-Doku "Kriminelle Clans in Deutschland: Ist der Staat machtlos?" gibt exklusive Einblicke in die Welt der Clans. Mitglieder sprechen sich untereinander ab und nutzen wohl auch einzelne Kontakte zur Polizei, um sich Vorteile zu verschaffen.
Wie die Recherchen zeigen, wird derzeit gegen mehrere Polizeibeamte ermittelt, die in einem typischen Clan-Hotspot eingesetzt wurden. Ihnen wird vorgeworfen, für Bargeld und Luxusartikel Dienstgeheimnisse verraten und eine Clan-Familie bei Drogengeschäften unterstützt zu haben.
Wie funktionieren solche Geschäfte zwischen Vertretern von Sicherheitsbehörden und Clankriminellen? Wie groß ist das Problem der Clankriminalität in Deutschland und was kann dagegen getan werden? Und wie sind die Strukturen der Clans? ZDFheute live spricht mit Klaus Nachtigall, ehemaliger LKA-Ermittler im Bereich Clankriminalität, und mit Prof. Susanne Schröter, Islam-Expertin von der Goethe-Universität Frankfurt.
Wie Clankriminalität definiert wird
Laut Bundeskriminalamt (BKA) handelt es sich bei einem sogenannten "Clan" um eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Ein Clan zeichnet sich laut Definition insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus. Clankriminalität umfasst demnach das straffällige Verhalten von Menschen, die Clans angehören. Laut BKA stellt im Bereich der Clankriminalität die Clanzugehörigkeit "eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können."
Mit Material von ZDF und Bundeskriminalamt