#service vom 8. Mai 2017
von Dagmar Deilmann-Werra
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Themen: Abzocke mit gefälschten Opernkarten; Datenkrake Fitness-Armband; Rückruf Erasco; weniger Nikotin im Dampf der E-Zigaretten
Vorsicht bei Online-Tickets
Abzocke statt Opern-Vergnügen - im Kampf gegen unseriöse Ticket-Händler haben europäi-sche Verbraucherschützer jetzt Erfolg gehabt. Die Wettbewerbsbehörde in Italien hat Strafen von insgesamt 1,7 Millionen Euro verhängt. So wird Anbieter Ticketone vorgeworfen, nichts gegen den Weiterverkauf seiner Eintrittskarten durch sogenannte Zweitmarkthändler zu unternehmen. Und Firmen wie Seatwave, Viagogo, Ticketbis und Mywayticket sollen wichtige Informationen über Zusatzkosten verschwiegen haben. Das Europäische Verbraucherzentrum rät deshalb, lieber direkt beim Veranstalter zu buchen. Und daran zu denken, dass es beim Ticketkauf grundsätzlich kein Widerrufsrecht gibt!
Die Ticketbörse Viagogo wurde auch schon von der Verbraucherzentrale Bayern abgemahnt:
Viagogo abgemaht!
Information der italienischen Wettbewerbsbehörde (AGCM)
Mehr dazu beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland
Die Ticketbörse Viagogo wurde auch schon von der Verbraucherzentrale Bayern abgemahnt:
Viagogo abgemaht!
Information der italienischen Wettbewerbsbehörde (AGCM)
Mehr dazu beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland
Unsportliche Daten-Kraken
Fitnessarmbänder und Smartwatches sind zwar chic, sammeln aber auch den ganzen Tag lang höchst sensible Gesundheitsdaten. Und weil viele Anbieter diese Daten an Dritte weitergeben, lassen sich Bewegungs- oder Kundenprofile erstellen und gezielt Werbekampagnen steuern. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben deshalb 9 von 12 Anbietern abgemahnt. Denn die meisten Geräte erfüllen die strengen deutschen Datenschutzbestimmungen nicht. Tipp der Verbraucherschützer: das Armband tatsächlich nur zum Sport tragen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat folgende neun Anbieter wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt: Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour (MyFitnessPal) und Withings.
Weitere Informationen der Marktwächter
Die Verbraucherzentrale NRW hat folgende neun Anbieter wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt: Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour (MyFitnessPal) und Withings.
Weitere Informationen der Marktwächter
Stellungnahmen
„Garmin nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst und investiert viel, um die Nutzerdaten entsprechend zu schützen. Die Wearable-Nutzer haben dabei die volle Kontrolle über ihre Aktivitätsdaten, während Garmin diese Informationen lediglich für den Nutzer hostet. Die von der Verbraucherzentrale aufgebrachten Themen werden aktuell bei Garmin überprüft.“
Wir nehmen die datenschutzrechtlichen Bedenken der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sehr ernst. Daher prüfen wir die Angaben der Verbraucherzentrale aktuell im Detail und unter Einbeziehung unseres finnischen Headquarters Polar Electro OY.
Bei unseren Produkten handelt es sich um eine Kombination aus Uhr und Activity Tracker am Handgelenk, Polar Apps und Polar Flow Webservice. Um die Nutzer mit aussagekräftigen Informationen zu versorgen, erfassen wir Nutzerdaten.
Es ist unser Grundsatz, dass der Nutzer selbst die Verwendung und die Nutzung seiner eigenen persönlichen Daten kontrolliert. Ohne Zustimmung des Nutzers transferieren wir keine persönlichen Daten an Dritte oder teilen diese mit Dritten. Daten, die in der Forschung verwendet werden, sind vollkommen anonymisiert.
Als europäisches Unternehmen mit Sitz in Finnland bemühen wir uns, den europäischen Standards hinsichtlich des Schutzes von Nutzerdaten vollkommen zu erfüllen. Es ist selbstverständlich, dass wir uns an den europäischen und finnischen Grundsätzen und Gesetzen bezüglich Daten und Privatsphäre ausrichten. Sollten wir beim Prüfen der Beanstandungen der Verbraucherzentrale weitere Verbesserungen und Optimierung bezüglich Daten- und Datenschutz erkennen, werden wir diese nutzen auf unsere Grundsätze anwenden.
Wir bieten unseren Nutzern mit unseren Produkten und unserem Service aussagekräftige Informationen und Interpretationen, die es ermöglichen, gesünder zu leben und besser zu trainieren, genau wie auch von Gesundheitsexperten gefordert.
Bei unseren Produkten handelt es sich um eine Kombination aus Uhr und Activity Tracker am Handgelenk, Polar Apps und Polar Flow Webservice. Um die Nutzer mit aussagekräftigen Informationen zu versorgen, erfassen wir Nutzerdaten.
Es ist unser Grundsatz, dass der Nutzer selbst die Verwendung und die Nutzung seiner eigenen persönlichen Daten kontrolliert. Ohne Zustimmung des Nutzers transferieren wir keine persönlichen Daten an Dritte oder teilen diese mit Dritten. Daten, die in der Forschung verwendet werden, sind vollkommen anonymisiert.
Als europäisches Unternehmen mit Sitz in Finnland bemühen wir uns, den europäischen Standards hinsichtlich des Schutzes von Nutzerdaten vollkommen zu erfüllen. Es ist selbstverständlich, dass wir uns an den europäischen und finnischen Grundsätzen und Gesetzen bezüglich Daten und Privatsphäre ausrichten. Sollten wir beim Prüfen der Beanstandungen der Verbraucherzentrale weitere Verbesserungen und Optimierung bezüglich Daten- und Datenschutz erkennen, werden wir diese nutzen auf unsere Grundsätze anwenden.
Wir bieten unseren Nutzern mit unseren Produkten und unserem Service aussagekräftige Informationen und Interpretationen, die es ermöglichen, gesünder zu leben und besser zu trainieren, genau wie auch von Gesundheitsexperten gefordert.
Wir teilen das Engagement der Verbraucherzentrale von Nordrhein- Westfalen die privaten Daten unserer Nutzer bestmöglich zu schützen. Als Marktführer im Bereich „Connected Health und Fitness” setzt sich Fitbit intensiv für den Schutz der Daten unserer Nutzer ein, denn das Vertrauen unserer Kunden ist für uns von allergrößter Bedeutung. Seit jeher folgen wir unserem Grundsatz keine Benutzerdaten zu verkaufen, daher haben wir niemals persönliche Daten verkauft und werden überdies keine persönlichen Daten teilen, es sei denn ein Nutzer weist uns ausdrücklich an dies zu tun oder es liegen sehr spezielle Ausnahmen vor, welche in unseren Datenschutzrichtlinien aufgeführt sind, fitbit.com/privacy. Darüber hinaus ist Fitbit stets bemüht eine möglichst leicht verständliche Sprache in seinen Richtlinien zu verwenden, damit unsere Nutzer nachvollziehen können, welche Daten wir sammeln und wie wir diese verwenden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere schriftlichen Richtlinien zu verbessern.
Zusätzlich wollen wir darauf hinweisen, dass sich Fitbit zum 3. November 2016 im Rahmen des neuen Privacy Shield Framework zertifiziert hat. Die rasche Verabschiedung der neuen Datenschutzrichtlinien durch Fitbit bestätigt unser fortwährendes Engagement für die Datensicherheit unserer Kunden.
Zusätzlich wollen wir darauf hinweisen, dass sich Fitbit zum 3. November 2016 im Rahmen des neuen Privacy Shield Framework zertifiziert hat. Die rasche Verabschiedung der neuen Datenschutzrichtlinien durch Fitbit bestätigt unser fortwährendes Engagement für die Datensicherheit unserer Kunden.
Rückruf bei Erasco
Continental Foods muss ein Schalenmenü der Marke Erasco aus den Regalen nehmen. Betroffen ist „Schweinegeschnetzeltes in Waldpilzsoße mit Rotkohl und Spätzle“. Im Fach mit dem Rotkohl könnten Glassplitter sein. Kunden sollten das Menü auf keinen Fall essen. Sie können die Packung umtauschen oder bekommen ihr Geld zurück.
Betroffen ist die Charge mit der Nummer L468 1412M1 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum
06.2018. Die Chargennummer befindet sich auf der linken Seitenlasche.
Erasco hat eine kostenlose Hotline geschaltet unter 0800/5650004 (Montag bis
Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
06.2018. Die Chargennummer befindet sich auf der linken Seitenlasche.
Erasco hat eine kostenlose Hotline geschaltet unter 0800/5650004 (Montag bis
Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
Neue Regeln für E-Zigaretten
Weniger Nikotin im Dampf - ab dem 20. Mai gilt die neue Tabak-Richtlinie der EU. Damit werden zum ersten Mal auch E-Zigaretten reguliert. Raucher können dann nur noch Liquid-Einheiten mit Nikotin von maximal 10 Millilitern kaufen. Außerdem werden Zusatzstoffe wie Koffein oder Taurin verboten, weil sie den Geschmack von Nikotin überdecken. Denn mit den neuen Vorgaben sollen vor allem Jugendliche davon abgehalten werden, zum Dampfgerät zu greifen.
Mehr Infos bei der EU-Kommission und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie bei der Tabakwirtschaft.