Schleichwerbung in sozialen Netzwerken
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Das Landgericht München hat die Klage gegen Cathy Hummels wegen Schleichwerbung abgewiesen. Ab wann Produktnennungen in sozialen Netzwerken als Schleichwerbung gelten, bleibt aber weiter umstritten. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt die Details.