"Freispruch heißt Freispruch"

"Freispruch heißt Freispruch"

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Sarah Tacke über das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass das Verbot der Doppelbestrafung weiterhin gilt. Nach einem Freispruch darf ein mutmaßlicher Täter nicht nochmal angeklagt werden. ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke ordnet das Urteil ein.